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Konformitätserklärung; Erhalt Des Produktes; Garantie - CAMPAGNOLA HOBBYAIR Gebrauchs- Und Wartungsanweisung

Motorkompressoren
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1 - EINLEITUNG
1.3 Konformitätserklärung
Jede Maschine, deren Auslieferung in eines der zur europäischen Union gehörenden Länder (EU) erfolgt, entspricht den in der
Maschinenvorschrift 89/392 geforderten Eigenschaften. Die entsprechende Konformitätserklärung finden Sie als Anlage der
Bedienungs- und Wartungsanleitung.

1.4 Erhalt des Produktes

Bei Erhalt des Produktes muß überprüft werden, ob:
-
es während des Transportes nicht beschädigt worden ist;
-
die Lieferung der Bestellung entspricht und das eventuell dazugehörige Zubehör enthält (siehe "Produktbeschreibung" -
Kap. "Technische Besonderheiten").
Sollte ein Problem auftreten, so setzen Sie sich bitte mit dem technischen Kundendienst des Herstellers in Verbindung und teilen
Sie die auf dem Kennzeichnungsschild befindlichen Angaben mit (siehe "Kennzeichnung des Produktes" – Kap. "Technische
Besonderheiten").

1.5 Garantie

Campagnola gewährt Garantie auf alle Kompressoren und pneumatischen Geräte ihrer Herstellung auf die Dauer von 2
Jahren ab Kaufdatum, welches durch Rechnung oder ein entsprechendes Dokument belegt werden muss. Für
Verbrennungsmotoren gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
Garantieanträge werden nur anerkannt, wenn Anbau, Einsatz und Bedienung den Wartungs- und Bedienungsanleitungen
und den schriftlichen Anweisungen von den "Autorisierten Verkaufsstellen" entsprechen.
Werkseitig eingebaute, beschädigte oder fehlerhafte Teile werden kostenlos repariert oder ersetzt.
Arbeitslohn und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Verschleissteile (Filter, Riemen, Klingen, Dichtungen, usw.).
Arbeiten von Technikern der Herstellerfirma (Besichtigungen, Demontage und Montage), welche durch falsche Bedienung
und nicht durch Herstellungsfehler begründet sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Endgültige Entscheidungen über Garantiefälle können nur von Mitarbeitern von den "Autorisierten Kundendienststellen"
getroffen werden. Sie werden von Fall zu Fall entscheiden, welche Arbeiten in Garantie ausgeführt werden können.
Von der Garantie ausgeschlossen ist jegliche Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Tieren oder
Gegenständen, welche durch ungeeignete Bedienung oder mangelnde Wartung entstanden sind. Die Garantie beschränkt
sich auf Herstellungsfehler.
Der Garantieanspruch erlischt bei Reparaturen durch unbefugte Personen, bei (auch kleine) Änderungen an den Geräten
und bei Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen.
In keinem Fall wird der Kompressor oder das Gerät ersetzt.
ACHTUNG!
Zur Garantieforderung nach den obengenannten Anweisungen benötigt die Herstellerfirma den richtig ausgefüllten
Garantieschein und den entsprechenden Kaufnachweis (Rechnung oder entsprechendes Dokument).
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