CLIMIA
1.0 Sicherheitshinweise
Allgemeine Sicherheitshinweise
Lesen Sie vor der ersten Inbetrieb-
nahme des Gerätes die Betriebsan-
leitung aufmerksam durch. Sie
enthält nützliche Tips, Hinweise
sowie Warnhinweise zur Gefahren-
abwendung von Personen und
Sachgütern. Die Mißachtung der
Anleitung kann zu einer Gefährdung
von Personen, der Umwelt und der
Anlage und somit zum Verlust mög-
licher Ansprüche führen.
Bewahren Sie diese Betriebsanlei-
tung und die zum Betrieb der Anlage
erforderlichen Informationen (z.B.
Kältemitteldatenblatt) in der Nähe
der Geräte auf.
Personalqualifikation
Das Personal für Inbetriebnahme,
Bedienung, Wartung, Inspektion und
Montage muss entsprechende Quali-
fikation für diese Arbeiten aufweisen.
Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheit-
shinweise kann sowohl eine Gefähr-
dung für Personen als auch für die
Umwelt und Geräte zur Folge haben.
Die Nichtbeachtung der Sicherheit-
shinweise kann zum Verlust jeglicher
Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung
beispielsweise folgende Gefährdun-
gen nach sich ziehen:
•
Versagen wichtiger Funktionen
der Geräte.
•
Versagen vorgeschriebener Me-
thoden zur Wartung und Instand-
haltung.
•
Gefährdung von Personen durch
elektrische und mechanische
Eininwirkungen.
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Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Anleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise,die bestehen-
den nationalen Vorschriften zur
Unfallverhütung sowie eventuelle
interne Arbeits-, Betriebs- und Si-
cherheitsvorschriften des Betriebes,
sind zu beachten.
Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Die Betriebssicherheit der Geräte
und Komponenten ist nur bei
bestimmungsgemäßer Verwen-
dung und im komplett montiertem
Zustand gewährleistet.
•
Die mit der Bedienung der Geräte
beauftragten Personen haben
die Geräte vor Arbeitsbeginn
auf augenfällige Mängel an den
Bedienungs- und Sicherheitsein-
richtungen sowie auf das Vor-
handensein und die Funktion der
Schutzeinrichtungen zu überprü-
fen.
Werden Mängel festgestellt, ist
der Aufsichtführende zu ver-
ständigen!
•
Bei Mängeln, die die Betriebssi-
cherheit der Geräte gefährden, ist
deren Betrieb umgehend einzu-
stellen.
•
Die Bedienung von Geräten oder
Komponenten mit augenfälligen
Mängeln oder Beschädigungen
ist zu unterlassen.
•
Die Geräte dürfen nicht unbeauf-
sichtigt betrieben werden.
•
Beim Einsatz der Geräte müssen
die jeweiligen rtlichen Vorschrif-
ten sowie die entsprechenden
elektrischen Absicherungen
beachtet werden.
•
Die jeweiligen Sicherheitsrichli-
nien der Berufsgenossenschaften
bzw. Sachversicherer sind zu
beachten.
•
Sicherheitseinrichtungen dürfen
weder überbrückt noch blockiert
werden.
•
Die Geräte dürfen nicht in feuer-
und explosionsgefährdeter Um-
gebung aufgestellt und betrie-
ben werden.
•
Nicht betrieben dürfen die Ge-
räte an Orten:
an denen zündfähige Gas-, Luf-
toder Staub-, Luft-Gemische
auftreten können; dort wo brenn-
bare Kleinteile angesaugt werden
können, die sich an der Heiz-
wendel entzünden können und
glühend ausgeblasen werden.
•
Auf Sicherheitsabstände zu
brennbaren Gegenständen ach-
ten;
0,5 m seitlich und ansaugseitig
2,0 m ausblasseitig
•
Die Geräte müssen standsicher
aufgestellt werden und dürfen
im Betrieb nicht umfallen oder
rutschen.
•
Niemals fremde Gegenstände in
die Geräte tecken.
•
Die Geräte dürfen während des
Betriebes nicht abgedeckt wer-
den.
•
Ein freier Luftansaug und Luftaus-
blas muss immer gewährleistet
sein.
•
Die Geräte dürfen nicht in der
Nähe von Badewannen, Duschen,
Schwimmbecken etc. betrieben
werden.