Außerbetriebnahme und Abbau
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Außerbetriebnahme und Abbau
VORSICHT
Bei offensichtlichen Schäden an der Kamera, die die Sicherheit und elektromagnetische
Verträglichkeit der Kamera (möglicherweise) beeinträchtigen, sowie im Falle eines Defekts ist
die Kamera sofort außer Betrieb zu nehmen. Sie darf dann nicht mehr verwendet werden und
muss gegen unbeabsichtigten Betrieb gesichert werden.
Zur Außerbetriebnahme gehört das sofortige Abziehen der Anschlusskabel, die Demontage
der Kamera und die Reparatur durch den Hersteller oder die Entsorgung.
Vor dem Abbau müssen die Anschlusskabel der Kamera entfernt werden.
Leuze electronic GmbH + Co. KG
LCAM 308
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