Maßzeichnung
Technische Daten
Schallpegel
Gemäß der 3. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz
vom 18.01.1991 beträgt der
Schallemissionswert:*
Schallleistungspegel*
*) bezogen auf SVB 1600
Gemessen wurde in Anlehnung an die Richtlinien 84/532/
EWG bis 84/537/EWG mit den Meßverfahren nach 79/113/
EWG, ergänzt durch 81/1051/EWG und 85/405/EWG auf
einer Schaumstoffmatte t = 50 mm, Shorehärte 25.
SVBT D 1093
)
L
:
82 dB(A)
P
)
L
:
102 dB(A)
WA
23