3.3
Es ist darauf zu achten, dass trapezförmige Platten (z.B. 260/257 cm) im geraden Gleis und bei
Gleisradien >416m wechselseitig zu versetzen sind (siehe auftragsbegleitende Zeichnungen). Die
kurze Plattenseite ist i.d.R durch eine Prägung „K" seitlich gekennzeichnet.
3.4
Bei dem Versetzen in Radien sind die auftragsbegleitenden Zeichnungen bzw. stelcon® Merkblätter
zur Anordnung der Winkelführungsplatten zu beachten.
3.5
Das Feinplanum dient dazu, Toleranzen der Bauteile und des Unterbaus auszugleichen. Das
vollflächige Aufliegen der Platten ist zu überprüfen.
4.
Schienenmontage
Die in die GTP einzubauenden Schienen sollen mindestens 6,0m (beidseits ca.3,0 m Überstand) länger
sein als die gesamte Bahnübergangsbreite. Die Mindestlänge der Schienen darf 10,00m nicht
Zur Schienenbefestigung wird das auch auf Betonschwellen befindliche System W14K
unterschreiten.
verwendet. ( siehe auch
4.1
Vor dem Einlegen der Schienen ist in die Stoßfugen der Gleistagplatten das Hinterfüllmaterial
(Rundschnur) des Fugensystems einzubauen und die jeweils erforderlichen Zwischenlagen
einzulegen. Sollten weitergehende bauseitige Anforderungen (z.B. WHG) das Verfugen der
(stirnseitige Fugen zwischen den Gleistragplatten)
Querfugen
machen, muss dies vor dem Einlegen der Schienen erfolgen.
Es empfiehlt sich, die benötigten Schwellen im Übergangsbereich und die Entwässerungsrinne
gleichfalls vor dem Einlegen der Schiene auszulegen bzw. zu montieren.
4.2
Zur Anordnung der Winkelführungsplatten sind die jeweiligen Merkblätter zu beachten.
4.3
Die Schwellenschrauben sind mit einem max. Drehmoment von 250 Nm zu verschrauben.
4.4
Der Schwellenteilung im Übergang GTP zum Schotteroberbau ist gem. Bild 1 herzustellen. Für
Bahnübergänge außerhalb der DB Netz AG ist die Verwendung anderer Schwellentypen z.B.
B70W, möglich.
5.
Verfugen
Alle Längs- und Querfugen sind gegen eindringendes Oberflächenwasser abzudichten.
Vor dem Einfüllen von Hinterfüllmaterial in den Schienenkanal sind die Enden der Kanäle mit
Schienenkanalabschlussblechen (S-Bleich) zu verschließen.
5.1
Der verbleibende Schienenkanal ist nach Schienenmontage mit gebundenem Splitt (Bitusplitt)
aufzufüllen, zu verdichten sowie nach bauseitigen Anforderungen z.B. mit Kaltbitumen C60BP1-S
(U60K), Heißbitumen oder PU-Verguss zu verschließen.
5.2
Es ist darauf zu achten, dass eine Mindestspurrillentiefe von 38mm nach EBO bzw. die
Anforderungen der BOStrab eingehalten werden.
5.3
Stoßfugen zwischen den Gleistragplatten sind gleichfalls mit in Pkt. 5.1 genannten Materialien
abzudichten.
Es gelten die Verarbeitungshinweise des Herstellers des Fugenmaterials!
Hinweis: Bei Nichteinhaltung der Hinweise des Merkblattes erlischt die Garantie seitens des Herstellers.
www.vossoh.com
)
unterhalb der Schiene erforderlich
Stand: 12/19 ITÖ
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