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Salind 11 Bedienungsanleitung Seite 19

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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält
eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elekt-
ro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusam-
mengestellt:
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom un-
sortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sam-
mel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an
einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die
Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und
dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen
Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei
den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichte-
ten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und
Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.stiftung-ear.de/de/startseite
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