WEEE-Richtlinie 2020/96 / EG und nachfolgende Änderung
2003/108 / EG über Abfälle aus Elektro- und Elektrogeräten
Das untenstehende Sym bol weist darauf hin, dass das Produkt nicht über den norm alen Hausm üll entsorgt werden darf. Die
Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) können um welt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten und m üssen daher getrennt
gesam m elt werden: dann auf speziellen Deponien entsorgt oder an den Händler zum Kauf eines neuen gleichwertigen Typs
oder einer Leistung zurückgegeben werden die gleichen Funktionen.
Die oben genannte Mehrwertsteuerverordnung, auf die wir für weitere Details und eingehende Analysen verweisen, sieht Strafen für die
illegale Entsorgung dieser Abfälle vor.
Die unten abgebildete Kennzeichnung weist darauf hin, dass das Produkt nicht über den norm alen Hausmüll entsorgt werden
darf. Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) können gesundheits- und um weltschädliche Stoffe enthalten und unterliegen daher der
getrennten Abfallsammlung: Sie müssen an entsprechenden Sammelstellen entsorgt oder gegen den Kauf von Neugeräten
ähnlicher Art an den Händler zurückgegeben werden oder die gleichen Funktionen haben.
Die vorstehende Richtlinie, auf die für weitere Einzelheiten verwiesen wird, sieht Strafm aßnahmen im Falle der illegalen
Entsorgung solcher Abfälle vor.