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Bestimmungsgemäße Verwendung; Vernünftigerweise Vorhersehbarer Fehlgebrauch; Restrisiken - Holzkraft HSE 8-550 Betriebsanleitung

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Sicherheit
Gehörschutz
Der Gehörschutz schützt die Ohren vor Gehörschä-
den durch Lärm.
Schutzbrille
Die Schutzbrille dient zum Schutz der Augen vor
umherfliegenden Teilen.
Geeignete Schutzhandschuhe
Die Schutzhandschuhe dienen zum Schutz der
Hände vor scharfkantigen Bauteilen, sowie vor Rei-
bung, Abschürfungen oder tieferen Verletzungen.
Sicherheitsschuhe
Die Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor Quet-
schungen, herabfallende Teile und Ausgleiten auf rut-
schigem Untergrund.
Arbeitsschutzkleidung
Die Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegende Klei-
dung mit geringer Reißfestigkeit.
2.6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Holzspalter dient ausschließlich zum Spalten von
stehenden Hölzern in Faserrichtung. Er ist nur für den
stehenden Betrieb vorgesehen und darf nur von einer
Person bedient werden. Die Abmessungen der zu spal-
tenden Hölzer dürfen die Tischgröße nicht überschrei-
ten. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch die Einhaltung aller Angaben in dieser Anleitung.
2.7 Vernünftigerweise vorhersehbarer
Fehlgebrauch
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hin-
ausgehende oder andersartige Benutzung gilt als Fehl-
gebrauch.
- Bewusstes oder leichtsinniges Hantieren am Holz-
saplter während des Betriebs.
- Servicearbeiten durch ungeschultes oder nicht au-
torisiertes Personal.
- Einsatz des Holzspalters für andere Materialien als
Holz.
- Modifizierungen am Holzspalter oder die Verwen-
dung von modifizierten Zubehörteilen.
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- Einbau von Ersatzteilen oder Verwendung von Zu-
behör, welche nicht vom Hersteller genehmigt
sind.
- Betreiben des Holzspalters, obwohl die Bedie-
nungsanleitung unvollständig ist.
- Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften.
- Nichtbeachtung der Abnutzungs- und Beschädi-
gungsspuren.
- Überbrücken oder Verändern der Sicherheitsvor-
richtungen.
- Betreiben des Holzspalters ohne die funktionieren-
den,vorgesehenen Schutzvorrichtungen.
Fehlgebrauch des Holzspalters kann zu gefährlichen Si-
tuationen führen.
Bei konstruktiven und technischen Änderungen am
Holzspalter übernimmt die Firma Stürmer Maschinen
GmbH keine Haftung.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aufgrund nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlos-
sen.

2.8 Restrisiken

Selbst wenn sämtliche Sicherheitsvorschriften beachtet
werden und die Maschine vorschriftsgemäß verwendet
wird, bestehen noch Restrisiken, welche nachstehend
aufgelistet sind:
- Es besteht Verletzungsgefahr für die oberen Glied-
maßen (z.B. Hände, Finger).
- Hitzeentwicklung an Bauteilen können zu Verbren-
nungen und anderen Verletzungen führen.
- Elektrische Gefährdung durch Berührung mit Tei-
len und Hochspannung (direkter Kontakt) oder mit
Teilen, die unter einer hohen Spannung durch ei-
nen Defekt des Gerätes (indirekter Kontakt) ste-
hen.
HSE 8-550 | Version 1.07

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