Zweckbestimmung / Indikation/ Kontraindikation
Zweckbestimmung
Mit Hilfe des Stehgerätes werden Personen mit verschiedenen physischen und/oder
psychischen Einschränkungen das tägliche notwendige Stehen / Liegen sicher, fest und
ermüdungsfrei ermöglicht.
Tägliches Stehen stabilisiert den Kreislauf, vermeidet Knochenentkalkung (Osteoporose),
korrigiert Kontrakturen der Hüft- und Kniegelenke, regt die Darm- und Blasenfunktion an
sowie die Atmung und Nierentätigkeit. Die gezielte Förderung der Kopfkontrolle ist durch die
umfangreichen Verstellmöglichkeiten auf allen Ebenen optimiert.
Das Stehgerät CAMPUS 620 oder 625 kann durch seine vielfältigen Einstellungen als
Stehgerät eingesetzt werden. Für alle anderen Anwendungen und den damit entstehenden
Schäden jeglicher Art, übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.
Weitere Informationen kann Ihnen Ihr Fachhändler geben, der Ihnen auch die Variations-
und Verstellmöglichkeiten Ihres Stehgerätes zeigt.
Indikation
Indikationen
• Querschnittslähmung
• Paraplegie/-parese
• Multiple Sklerose
• Muskeldystrophie
• Infantile Cerebralparese
Kontraindikation
Grundsätzlich sollte von ärztlicher/orthopädischer Seite diagnostiziert werden, ob eine
Kontraindikation gegeben ist. Dabei stellt jede Art von Schmerz eine Kontraindikation dar.
Fehlhaltungen des Patienten dürfen niemals gewaltsam korrigiert werden.
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