BENUTZERHANDBUCH – RAIZER® – GE VERSION 1.3
19. Entsorgung
Der Besitzer ist verpflichtet, für eine Entsorgung des Produkts gemäß den jeweils aktuell
geltenden Vorschriften zu sorgen.
Wenden Sie sich evtl. an Ihren Händler, um Beratung zur Entsorgung zu erhalten.
Bitte beachten Sie besonders die Batterien in der Motoreinheit, die separat entsorgt werden
müssen.
20. Reklamationsrecht
Der Umfang des Reklamationsrechts richtet sich nach den jeweils aktuell geltenden
Gewährleistungsvorschriften. Mehr dazu finden Sie in den Verkaufs- und Lieferbedingungen
http://www.liftup.dk/en/about-liftup/general-conditions/
.
ACHTUNG: Das Reklamationsrecht kann erlöschen, wenn die vorgeschriebenen
Servicedurchsichten nicht eingehalten werden.
Wenn die vorgeschriebenen Servicedurchsichten nicht eingehalten werden, kann dies
schwerwiegende Folgen für die Sicherheit des Produktes haben. Es liegt in der Verantwortung
des Kunden, die für den Raizer
vorgeschriebenen Servicedurchsichten jederzeit einzuhalten.
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Vgl. AT Verordnung (AT Bekendtgørelse) 1109 § 14.
Viel Freude mit Ihrem neuen Raizer
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Mit freundlichen Grüßen Liftup
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