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Kräfteverteilung - Grundfläche; Bodenbeschaffenheit - GEO plast GEOBOX M6 Handbuch

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Normal kellerfeuchte Räume stellen prinzipiell kein Problem dar. Spitze oder scharfe Gegenstände in Nähe der Pelletsbox sind zu demontieren
oder zu verkleiden.
Grundsätzlich sollte die Raumgröße so gewählt werden, dass ein problemloser Zusammenbau des Behälters
möglich ist.
Der Aufstellraum muss seitlich mind. 50mm breiter sein als die GEObox M6.
Abstand Wand - GEObox M6 siehe Skizze.
3.2. BRANDSCHUTZ
BRANDSCHUTZBESTIMMUNGEN BITTE BEI DER JEWEILIGEN BRANDSCHUTZBEHÖRDE NACHFRAGEN!
Österreich:
Prüfstelle für Brandschutztechnik (www.pruefstelle.at) siehe TRVB H 118
Deutschland:
Siehe Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO) ausgenommen: Hessen und Saarland - hier gilt §16 FeuVO Hessen. Bei Lagerräumen unter
15t Pellets sind keine Anforderungen an Wände, Decken, Türen und die Nutzung des Raums vorgschrieben. Bei Heizungsanlagen bis
50 kW darf das Pelletsilo im gleichen Raum wie der Heizkessel aufgestellt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1m einzuhalten.
Dieser Abstand kann unterschritten werden, wenn zwischen Heizkessel und Pelletsilo eine nicht brennbare Hitzeschutzplatte angebracht wird.
Frankreich:
Zurzeit noch keine detaillierte Richtlinien vorhanden, bitte wenden Sie sich an die zuständige Feuerwehrdirektion.
Schweiz:
Siehe Brandschutzvorschriften für Pelletsfeuerung (www.vkf.ch).
Italien:
Verordnung vom Innenministerium 28. April 2005: Technische Brandschutzregelung für die Planung, den Aufbau und den Betrieb von
Heizungssysteme mit flüssigem Brennstoff. Für genauere Details wenden Sie sich bitte an die zuständige Feuerwehrdirektion.
4. KRÄFTEVERTEILUNG - GRUNDFLÄCHE
Die Tragfähigkeit des Untergrundes (Aufstellungsfläche) muss unbedingt ausreichend dimensioniert sein (siehe nachstehende Skizze), da bei
voller Befüllung die Pelletsbox hohe Lasten auf die einzelnen Auflagepunkte wirken – Achtung bei so genannten schwimmenden Estrichen
(Rohbeton+Isolierung+Estrich)!

4.1. BODENBESCHAFFENHEIT

Die Ebenheit bzw. Neigung der Aufstellungsfläche muss laut
ÖNORM DIN 18202:2005 eingehalten werden.
Diese besagt, dass die Ebenheit der Aufstellungsfläche bei
Grenzabmaßen bis zu 4m um maximal 12mm abweichen darf.
1000
Max. Gewicht der mittleren
Auflageplatten max. 660kg
500
D
E
50
U
T
S
C
H
500kg
5

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