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Gewährleistungsbedienungen - GreenStreet Damen GS3 Benutzerhandbuch

E-bike
Inhaltsverzeichnis

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Gewährleistungsbedingungen
Eine Erstattung von Kosten im Rahmen der Gewährleistung ist nur
nach vorheriger Kostenfreigabe durch Alpha-Mobil möglich.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Bei gewerbli-
cher Nutzung beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate.
1. Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des
Elektrofahrrads in Werkstoff und Herstellung zum Zeitpunkt der Überga-
be des Elektrofahrrads gewährt. Die Erfüllung der Gewährleistungsver-
pflichtung erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Elektro-
fahrrads. Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt stets
durch Vertragswerkstätten oder durch uns autorisierte Servicetechniker
und umfasst:
Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
Prüfaufwand (nur in den ersten 6 Monaten)
Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der
währleistung
Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über und können bei Bedarf
zur Überprüfung angefordert werden.
Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes
und die Kosten des Aus- und Einbaus des defekten Teils zu unseren Lasten.
Der Gewährleistungsanspruch ist nachzuweisen mit Inspektionsnachweisen
und Rechnungen mit Fahrgestellnummer. Die Gewährleistung beinhaltet
keine Abhol-/Rücktransportkosten (keine Mobilitätsgarantie) Es können
keine Ersatzansprüche gegenüber Alpha Mobil gelten gemacht werden.
Damen GS3
- Benutzerhandbuch
3. Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Elektrofahrrad zu keinem
anderen als dem in der Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck zu benut-
zen.
4. Wenn das Elektrofahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile
verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zu-
sammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungs-
anspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vor-
schriften über die Behandlung des Elektrofahrrads nicht befolgt werden
und die vorgesehenen Wartungsdienste nicht ordnungsgemäß und
rechtzeitig eingehalten und/oder durchgeführt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
Nachfüllen von Spezialflüssigkeiten und verschiedenes Verbrauchs-
material, das nicht im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten im
Rahmen der Gewährleistung nötig ist.
Ge-
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die durch Abnutzung,
Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahrten unter Nichtbeach-
tung der Herstellerangaben entstehen.
alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Ab-
nutzung usw., die die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht beein-
trächtigen.
leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Dichtun-
gen.
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