7.
Allgemeine Gebrauchs- und Sicherheitshinweise:
1. Die Befestigung des EuroCarry ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen.
2. Das Transportgut darf rechts und links nicht wesentlich über den Fahrzeugrand hinausragen.
Zulässig lt. StVO: Abstand vom äußeren Punkt des Transportgutes bis zur Mitte des Rücklichtes
nicht mehr als 40 cm. Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht breiter als 2,5 m sein. Verantwortlich
für Träger und Ladung ist lt. StVO (§§ 22, 23) der Fahrzeugführer.
3. Durch die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Ladung wird die vom Fahrzeughersteller
vorgegebene Achslastverteilung verändert. Diese Veränderung darf nicht zu einem
Überschreiten der zulässigen Achslasten führen.
4. Fahrräder sind beim Transport nicht mit Planen und Abdeckungen zu schützen. Lose/nicht
befestigte Teile o.ä. sind zu entfernen und die Vorderräder mit Zurrgurten zu fixieren.
5. Bei auch nur teilweiser Verdeckung von lichttechnischen Einrichtungen und/oder des
amtlichen Kennzeichens durch den EuroCarry, oder die mitgeführte Ladung, sind die
entsprechenden Einrichtungen zu wiederholen.
6. Der gleichzeitige Betrieb eines Anhängers und eines Heckträgers ist nicht zulässig.
7. Eine Befestigung an Kunststoff-Stoßstangen und anderen unzureichenden Punkten ist
unzulässig. Geeignete Befestigungspunkte sind vorher zu kontrollieren.
8. Zur Sicherheit sind die Schraubverbindungen und die Zurrgurte vor der Fahrt auf
Beschädigungen, festen Halt und ordnungsgemäßen Sitz zu prüfen (Schadhafte Gurte sofort
ersetzen). Nach kurzer Fahrtstrecke anhalten und Schraubverbindungen und Zurrgurte auf
einwandfreien Sitz kontrollieren. Diese Kontrollen sind in regelmäßigen Abständen, abhängig
auch von der Beschaffenheit der Fahrbahn, zu wiederholen.
9. Das Fahrverhalten ändert sich bei montiertem und beladenem Heckträger. Dies gilt
insbesondere für die Seitenwindempfindlichkeit, das Kurven- und Bremsverhalten.
10. Zusätzlich sollte dem durch Heckträgersystem und Ladung verursachten, veränderten Fahr-
und Bremsverhalten durch angepasste Geschwindigkeit Rechnung getragen werden.
11. Aus Gründen der Sicherheit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und zur Vermeidung
unnötigen Energieverbrauchs, ist der Heckträger bei Nichtbenutzung vom Fahrzeug
abzunehmen.
12. Bei Fahrzeugen mit Heckscheibenwischern ist zu beachten, dass die Funktion beeinträchtigt
werden kann (Benutzung ausschließen, eventuelle Demontage des Wischerarms).
13. Anbauteile, Heckspoiler und außen angebrachte Reserveräder können die Montage unmöglich
machen.
14. Bei einigen Fahrrad-Typen ist der Fahrradlenker zu drehen und auf die Pedalstellung zu achten
(Lackschäden).
15. Vorsicht
Alu-Line Metallbearbeitungsgesellschaft mbH – Martin-Staud-Str. 25 – 88348 Bad Saulgau
Tel. +49(0) 7581-92091-0 – Fax +49 (0) 7581-92091-20 – Email info@alu-line.de – www.alu-line.de
bei
Durchfahrten
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und
Garageneinfahrten.