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Anforderungen An Das Personal; Anlagenbediener / Nutzer Der Wärmepumpenanlage - Ygnis Opticalor B11H-32 Betriebsanleitung

Sole-wasser wärmepumpe
Inhaltsverzeichnis

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1.4.4.
Heizwasser
Vergiftungsgefahr
Die Verwendung von Heizwasser für den Lebensmittelbereich kann zu Vergiftungen führen. Es ist
unter keinen Umständen als Trinkwasser zu verwenden, da es durch gelöste Ablagerungen aus
dem Heizungskreislauf verunreinigt ist.
1.4.5.
Legionellen
Vergiftungsgefahr
Die Installation des Brauchwassererwärmers (Brauchwasserspeichers) und des
Brauchwassernetzes erfolgt in den meisten Fällen mit Kupferrohren. Kupferleitungen wirken einem
verstärkten Legionellenwachstum entgegen.
Unter ungünstigen Bedingungen können jedoch Legionellen und andere Keime in höheren
Konzentrationen im Brauchwasserspeicher, überwiegend jedoch in den Rohrleitungen auftreten.
Aus diesem Grund muss darauf hingewiesen werden, dass gezapftes Warmwasser als
Brauchwasser (Grauwasser, Nutzwasser) anzusehen ist und keine direkte Verwendung als
Trinkwasser finden soll. Zur Vorbeugung gegen Legionellen und anderer Krankheitskeime sollte bei
Bedarf in periodischen Abständen oder wenn über einen längeren Zeitraum kein Warmwasser
abgenommen wurde, die Brauchwassertemperatur auf über 60°C (besser 65°C) gebracht werden.
Sollten diese Temperaturen mit der Wärmepumpe nicht erreicht werden können, sind andere
Desinfektionsmassnahmen, z.B. der Einbau einer elektrischen Zusatzheizung, vorzusehen. Bei der
thermischen Desinfektion sind alle Zapfstellen mit einzubeziehen. Vorhandene
Brauchwasserthermostate sind auf die erforderliche Temperatur einzustellen.
Auf die Gefahr einer Verbrühung während des Desinfektionsvorganges wird hiermit besonders
hingewiesen.
Weitere Möglichkeiten sowie die Notwendigkeit der Legionellenbekämpfung erfragen Sie bitte bei
Ihrem Installateur, der die örtlichen Verhältnisse und die aktuellen Vorschriften kennt.
1.5.

Anforderungen an das Personal

Jegliche Arbeiten, ob an oder mit der Wärmepumpe, dürfen nur von entsprechend ausgebildetem bzw.
eingewiesenem Personal erfolgen.
Hier sind der Anlagebediener und die jeweilige Fachkraft zu unterscheiden.
1.5.1.
Anlagenbediener / Nutzer der Wärmepumpenanlage
Dem Nutzer der Wärmepumpenanlage muss spätestens mit der Inbetriebnahme der Wärmepumpe eine
ausreichende und verständliche Einweisung in die Handhabung der Anlage gegeben werden. Diese Einweisung muss
ihn befähigen, die Funktion der Anlage zu erkennen und Einstellungen am Regler der Anlage auf der Benutzerebene
vorzunehmen.
1.5.2.
Fachkraft
Die Installation, die Erstinbetriebnahme, die Wartung und jegliche anfallende Reparaturen dürfen ausschließlich von
den entsprechend autorisierten Fachkräften vorgenommen werden. Dies gilt für alle Arbeiten an den
heizungstechnischen, den hydraulischen, den elektrischen und den kältetechnischen Anlagebestandteilen der
Wärmepumpenanlage.
Mass- und Konstruktionsänderungen vorbehalten!
Sole-Wasser Wärmepumpe Opticalor Vorlauf 80°C
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Ausgabe 23.11.2019
© Copyright YGNIS AG CH-Ruswil

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