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Voraussetzungen Für Eine Sichere Verwendung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Einsatzbeschränkungen; Nicht Mehr Im Öffentlichen Bereichen Benutzen - VOLspeed Giant Syncdrive Sport Betriebsanleitung

V4 ab modelljahr 2017
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Inhaltsverzeichnis

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2 Voraussetzungen für eine sichere Verwendung
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Tuning-Modul verschiebt die Abschaltschwelle der Motorunterstützung Ihres E-Bikes. So
können mit dem Einbau des Tuning-Moduls Geschwindigkeiten bis zu 45km/h mit
elektromotorischer Unterstützung erreicht werden.
Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die ausnahmslose Einhaltung aller
nachfolgend genannten
Einsatzbeschränkungen und
Einbauvoraussetzungen sowie die
Verpflichtungen des Eigners und des Benutzers.
2.2 Einsatzbeschränkungen
Mit dem Einbau des Tuning-Moduls in Ihr E-Bike sind folgende Einsatzbeschränkungen verbunden.
2.2.1 Nicht mehr im öffentlichen Bereichen benutzen
E-Bikes zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr oder auf öffentlichen Wegen mit einer
zulässigen Geschwindigkeit von > 25 km/h unterliegen in der EU der Verordnung 168/2013/EU, der
Fahrzeugverordnung. Weitere Zulassungsanforderungen in außereuropäischen Ländern können
zutreffend sein. Der Erwerb des Tuning-Moduls bringt keinerlei Zulassung für den Betrieb in
öffentlichen Bereichen mit sich. Deshalb ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und das
Fahren auf öffentlichen Wegen nach dem Einbau des Tuning-Moduls verboten.
WICHTIG
Verwenden Sie Ihr getuntes E-Bike nur noch auf privaten, abgesicherten Grundstücken oder
Rennstrecken.
Befahren Sie niemals öffentliche Wege oder Bereiche, die Sie nicht vorher gegen Betreten durch
andere Personen sicher absperren konnten.
Verhindern Sie auch, dass eine andere Person Ihr getuntes E-Bike im öffentlichen Straßenverkehr
oder auf öffentlichen Wegen benutzt.
Sperren Sie Ihr getuntes E-Bike stets ab, wenn Sie es abstellen. So verhindern Sie Fehlanwendung
und Missbrauch, auch durch andere Personen.
2.2.2 Benutzerkreis einschränken
Das Erreichen höherer Geschwindigkeiten kann dazu führen, dass der durch den E-Bike-Hersteller
bestimmte zulässige Benutzerkreis weiter eingeschränkt werden muss.
Eine solche Einschränkung muss durch den Eigner des getunten E-Bikes unter Berücksichtigung der
körperlichen und geistigen Eignung der Personen, denen das getunte E-Bike zur Benutzung
überlassen wird, eigenverantwortlich festgelegt werden.
WICHTIG
Legen Sie die Erlaubnis zur Benutzung vor jedem Überlassen an andere Personen klar fest.
Legen Sie dabei auch das zu befahrende Gelände klar fest.
1234_BA_D_Rev0 - VOLspeed Giant Syncdrive Sport/Pro V4
Fehlanwendung und Missbrauch verhindern
Fehlanwendung und Missbrauch verhindern
© TLI Elektronik GmbH

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