7. INSTANDHALTUNG / REINIGUNG
DE
7.1. Instandhaltungs- / Reinigungsarbeiten
Bei sämtlichen Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten ist der Netzstecker zu ziehen.
7.2. Prüfung (DGUV-Information 209-088 — Punkt 5 / bisher BGR 180)
Das IBS-Teilereinigungsgerät ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf arbeitssicheren Zustand
zu prüfen.
8. ERSATZTEILLISTE UND ZUBEHÖRLISTE
ANLAGE
Konformitätserklärung Typ F, F2, F2-D
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IBS-BA_Typ_F_F2_F2-D-DE_CZ_PL_ES_EN_04.2020