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Anschlussplan Für Totmannbetrieb; Grundsätze Zur Prüfung - Lakal MOBILIS Montage- Und Betriebsanleitung

Rolltor und rollgitter
Inhaltsverzeichnis

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11 - Anschlussplan für Totmannbetrieb
Netz
L1 N PE
Abzweigdose
Abzweigdose
Schalter
Abrollsicherung
Motor
12 - Inbetriebnahme, Umrüstung, Demontage
Inbetriebnahme und Wartung
Gemäß der technischen Regeln für Arbeitsstätten - Türen
und Tore (ASR A 1.7) sind alle kraftbetätigten Türen und
Tore der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch
mindestens einmal jährlich, von einem Sachkundigen zu
prüfen. Die durchgeführten Prüfungen sind im Abschnitt
Prüfergebnisse zu protokollieren.
Es wird empfohlen, den Lieferanten (z.B. die Montagefirma)
der Anlage auch mit der Prüfung zu betrauen oder zu Rate
zu ziehen. Er bietet die beste Gewähr, dass seine geschulten
Fachkräfte aufgrund der genauen Kenntnis der Konstruktion
und der zu erfüllenden Vorschriften eine ordnungsgemäße
Prüfung durchführen.
Umrüstung
Wird ein Rolltor umgerüstet, so müssen dabei alle
einschlägigen Normen beachtet werden (s. Abschnitt
„Niveau der Schutzmaßnahmen").
Alle LAKAL-Rolltore sind generell elektrisch betrieben.
Erst durch das Zusammenführen der mechanischen
Komponenten mit dem Motor entsteht eine Maschine im
Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Der Betrieb, der die mechanischen und elektrischen
Komponenten zusammenführt oder generell eine Umrüstung
13 - Grundsätze zur Prüfung
Grundsätze für die Prüfung von kraftbetätigten
Türen und Toren
Die sicherheitstechnischen Anforderungen
an kraftbetätigte Türen und Tore sind in den
geltenden EU-Normen, nationalen Normen
sowie den „technischen Regeln für Arbeitsstätten
- Türen und Tore (ASR A 1.7)" geregelt.
Sachkundige sind Personen, die auf
Grund ihrer fachlichen Ausbildung und
VDE
Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf
dem Gebiet der kraftbetätigten Türen und
Tore haben und mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
20 20
Motor und Abrollsicherung laut beiliegender Original-Betriebsanleitung des
Herstellers und dem nebenstehenden Schema anschließen.
Der elektrische Antrieb muss bei Ansprechen (Blockieren) der Abrollsicherung
ausgeschaltet werden, um Schäden am Motor bzw. der Anlage zu vermeiden.
Keinesfalls darf die Abrollsicherung geöffnet und geschmiert oder geölt werden.
Eine nicht oder falsch angeklemmte Abrollsicherung kann zu Schäden führen.
Für diese übernimmt der Hersteller keine Haftung.
vornimmt (z.B. von Totmannbetrieb auf Steuerung mit
Selbsthaltung) muss alle durch die Umrüstung geschaffenen
Gefahren berücksichtigen und einen anschließenden
sicheren Betrieb gewährleisten.
Es ist darauf zu achten, dass bei der Umrüstung nur LAKAL-
Systemteile bzw. von LAKAL vorgesehene Komponenten
verwendet werden. Bei der Umrüstung von Totmannbetrieb
auf Steuerung in Selbsthaltung müssen die entsprechenden
Sicherheitseinrichtungen laut EU-Norm installiert werden (s.
Kap. 16, "Prüfprotokoll, Rolltor und Rollgitter").
Demontagevorbereitung
Die Demontage des Rolltores darf nur von sachkundigen
Personen durchgeführt werden. Vor der Demontage ist der
Zugangsbereich des Rolltores zu sichern. Weiterhin muss
das Rolltor am Hauptschalter abgeschaltet (und gegen
Wiedereinschalten gesichert) bzw. an der Steckvorrichtung
vom Netz getrennt werden. Vor der Demontage muss das
Rolltor vollständig geöffnet werden.
Demontage
Die Demontage an sich erfolgt nach dem gleichen
Arbeitsablauf wie im Kapitel „Montage" beschrieben, nur
in umgekehrter Reihenfolge. Die Einstellarbeiten für den
Motor entfallen.
Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und
allgemein anerkannten Regeln der
Technik (z.B. VDE-Bestimmungen, DIN-
Blättern) soweit vertraut sind, dass
sie den arbeitssicheren Zustand von
kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
beurteilen können. Zu diesen Personen zählen
z. B. Fachkräfte der Hersteller- oder Lieferfirmen,
einschlägig erfahrene Fachkräfte des Betreibers
mit entsprechender Sachkunde.
Sachkundige haben ihre Begutachtung objektiv,
VDE
vom Standpunkt der Arbeitssicherheit aus
abzugeben, unbeeinflusst von anderen, z.B.
wirtschaftlichen Umständen.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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