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Gewährleistung
1. Umfang der Gewährleistung
Mobilis leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des
Scooters entsprechenden Fehlerfreiheit während der Dauer von 24 Mona-
ten ab Datum der Auslieferung von Mobilis.
Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Tage der Übergabe des
Scooters an den Erstkäufer.
2. Inhalt der Gewährleistung
Mobilis erfüllt den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl, entspre-
chend
den
technischen
Scooters oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Von den Teilen werden die-
jenigen ersetzt, die den Fehler aufweisen und die durch diesen Fehler
beschädigten Teile. Ausgewechselte Teile werden Eigentum von Mobilis
und sind auf Anforderung zuzusenden. Gewährleistungsansprüche kön-
nen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Anmeldung des Ge-
währleistungsanspruches durch Einsenden der Karte "Gewährleistungs-
anmeldung" bei Mobilis vorliegt.
3. Gewährleistung auf ausgewechselte Teile
Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird die unter Ziffer 1
genannte Gewährleistungsfrist weder erneuert noch verlängert.
4. Gewährleistungsausschluss
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn und soweit der aufge-
tretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
der Fehler nicht unverzüglich vom Kunden nach dessen Feststellung
bei einem von Mobilis autorisierten Händler entweder schriftlich an-
gezeigt worden ist, oder der Kunde ihn nicht von dem Händler hat
aufnehmen lassen und diesem nicht unverzüglich Gelegenheit zur
Nachbesserung gegeben worden ist.
der Scooter oder Teile davon unsachgemäß behandelt oder überbe-
ansprucht worden sind.
der Scooter in einem nicht von Mobilis autorisierten Betrieb instand-
gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist.
Erfordernissen
durch
Instandsetzung
41
des

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