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Sicherheitsüberprüfungen; Betriebssicherheit - Marx PWA 800i Betriebsanleitung

Spülgerät für die außenreinigung von schlauchgebundenen lackierpistolen
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2.2. Sicherheitsüberprüfungen
Zur Einhaltung der Anforderungen der DGUV Regel 109-010, ergibt sich die Notwendigkeit, vor der
Erst-Inbetriebnahme als auch jährlich wiederkehrend, das Reinigungsgerät auf „arbeitssicheren Zu-
stand" zu prüfen.
Auf Seite 19 dieser Betriebsanleitung befindet sich das Formblatt "Sicherheitsprüfblatt" zum Nachweis
für regelmäßig durchzuführende Sicherheitsprüfungen. Das Formblatt in Zusammenhang mit den
durchzuführenden Prüfungen dürfen ausschließlich von befähigten Personen ausgeführt werden. Be-
fähigt sind Fachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung fachlich in der Lage sind, den ar-
beitssicheren Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen. Die spezifische Definition einer befähigten
Person entnehmen Sie bitte der Begriffsbestimmung der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.

2.3. Betriebssicherheit

Das Gerät darf nur betrieben werden, wenn:
o die integrierte Absaugeinrichtung (Venturi-System mit flexiblem Abluftschlauch) an-
geschlossen ist und die entstehenden (Lösemittel)-Dämpfe gefahrlos nach außen in
den freien Luftstrom abgeleitet werden um Brand-, Explosion- und Gesundheitsgefah-
ren zu vermeiden. Siehe Abschnitt 7.2.
o die Erdung über ein Erdungskabel sichergestellt ist (Potentialausgleich). Der Anschluss
ist bauseits vom Betreiber durch eine Fachkraft herzustellen. Siehe Abschnitt 7.4.
Für den Betrieb des Gerätes gelten in jedem Fall die örtlichen Sicherheit- und Unfallverhütungs-
vorschriften. Diese sind einzuhalten und zu beachten.
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten!
Im Umkreis von 1,0 Meter um das Gerät herum sind offene Feuer und andere Zünd-
quellen (z.B. hervorgerufen durch Schleifgeräte oder Schweißplätze, jeglicher Fun-
kenflug) nicht zulässig. Das gilt z.B. auch für Beleuchtungen und Ventilatoren sowie
die zugehörigen elektrischen Bauteile.
Je nach Tätigkeit erforderliche persönliche chemikalien- und lösemittelbeständige Schutzaus-
rüstung benutzen. Die minimale Schutzausrüstung sind Augenschutz und Handschutz. Zusätz-
lich empfehlen wir Schutzkleidung und Fußschutz.
Minimale Schutz-
ausrüstung:
Auf eine Ableitfähigkeit der Kleidung (insbesondere Schuhwerk) ist zu achten.
Schutzausrüstung nicht auf dem Gerät ablegen.
Wenn Kleidung mit Lösemittel/Reinigungsmedium benetzt wurde, auch außerhalb der Ex-
Zone nicht Rauchen und die verunreinigten Kleider sofort ablegen. Gefahr von Hautreizungen,
Allergien usw. Personen mit benetzter Kleidung dürfen nicht in die Nähe von Zündquellen (z.B.
Schweißarbeiten) gehen. Brandgefahr!
Im Brandfall sofort die Druckluftversorgung unterbrechen und die Geräteklappe schließen.
Reinigungsgerät PWA 800i
Am Gerät angebrachte Hinweis- und
Warnschilder sind zu beachten!
Zusätzlich
optional:
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