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Herstellerhinweise; Zulassung - Gigaset C430A GO Bedienungsanleitung

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Herstellerhinweise

Herstellerhinweise

Zulassung

Dieses Gerät ist je nach Variante für den analogen Telefonanschluss im deutschen / luxemburgischen bzw.
österreichischen Netz vorgesehen (s. Gerätelabel).
Voice over IP Telefonie ist über die LAN-Schnittstelle (IEEE 802.3) möglich.
In Abhängigkeit von der Schnittstelle Ihres Telekommunikationsnetzes könnte ein zusätzlicher Router/Switch
erforderlich sein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Internet-Provider.
Länderspezifische Besonderheiten sind berücksichtigt.
Hiermit erklärt die Gigaset Communications GmbH, dass der Funkanlagentyp Gigaset C430A GO der Richtlinie
2014/53/EU entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:
www.gigaset.com/docs.
In einigen Fällen kann diese Erklärung in den Dateien "International Declarations of Conformity" oder "Euro-
pean Declarations of Conformity" enthalten sein.
Bitte lesen Sie daher auch diese Dateien.
Umwelt
Unser Umweltleitbild
Wir als Gigaset Communications GmbH tragen gesellschaftliche Verantwortung und engagieren uns für eine
bessere Welt. In allen Bereichen unserer Arbeit – von der Produkt- und Prozessplanung über die Produktion
und den Vertrieb bis hin zur Entsorgung – legen wir größten Wert darauf, unsere ökologische Verantwortung
wahrzunehmen.
Informieren Sie sich auch im Internet unter www.gigaset.com über umweltfreundliche Produkte und Verfah-
ren.
Umweltmanagementsystem
Gigaset Communications GmbH ist nach den internationalen Normen ISO 14001 und ISO 9001
zertifiziert.
ISO 14001 (Umwelt): zertifiziert seit September 2007 durch TÜV SÜD Management Service GmbH.
ISO 9001 (Qualität): zertifiziert seit 17.02.1994 durch TÜV Süd Management Service GmbH.
Entsorgung
Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Beachten Sie hierzu die örtlichen Abfallbeseitigungsbestimmungen,
die Sie bei Ihrer Kommune erfragen können.
In Deutschland: Entsorgen Sie diese in den beim Fachhandel aufgestellten grünen Boxen des „Gemeinsames
Rücknahmesystem Batterien".
Alle Elektro- und Elektronikgeräte sind getrennt vom allgemeinen Hausmüll über dafür staatlich vorgesehene
Stellen zu entsorgen.
Wenn dieses Symbol eines durchgestrichenen Abfalleimers auf einem Produkt angebracht ist,
unterliegt dieses Produkt der europäischen Richtlinie 2012/19/EU.
Die sachgemäße Entsorgung und getrennte Sammlung von Altgeräten dienen der Vorbeugung
von potenziellen Umwelt- und Gesundheitsschäden. Sie sind eine Voraussetzung für die Wieder-
verwendung und das Recycling gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte.
Ausführlichere Informationen zur Entsorgung Ihrer Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer Kommune oder Ihrem
Müllentsorgungsdienst.
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