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Pflichten Des Betreibers; Anforderungen An Den Installateur; Sicherheitshinweise Zum Betrieb - hecht international UP Originalbetriebsanleitung

Balkonmarkise
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise

Pflichten des Betreibers

Die Balkonmarkise darf nur in einwandfreien und betriebssicheren Zustand eingesetzt werden.
Sicherheitshinweise in dieser Montage-/Bedienungsanleitung, sowie allgemeingültige Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Die Balkonmarkise darf nur von autorisiertem und geschultem Personal eingebaut werden.
Die technischen Daten/Lasten bei der Wahl des Befestigungsmaterials (Windklasse, statische Last) sind gemäß Aufstellung
auf Seite 9 und Vorgaben des z. B. Dübelherstellers einzuhalten.
HINWEIS!
Beim Ein- oder Ausfahren sind Personen von der Balkonmarkise fernzuhalten. Die Balkonmarkise während dieser
Vorgänge beobachten bis diese vollständig aus- oder eingefahren ist.
Der Betreiber der Balkonmarkise ist vor der Erstinbetriebnahme verpflichtet, sich vom sicheren und ordnungsgemäßen Zu-
stand der Balkonmarkise zu überzeugen.
Die Balkonmarkise und deren Befestigung ist vor jeder Inbetriebnahme auf Beschädigung(en) und Verschleiß zu
prüfen.
Bei Beschädigung(en) oder Verschleißanzeichen darf die Balkonmarkise nicht in Betrieb genommen werden und muss
gegen unbeabsichtigte Benutzung gesichert werden.
Werden während des Betriebs Gefahren für Personen oder Änderungen erkannt, so muss die Balkonmarkise sofort außer
Betrieb genommen werden (z. B. Zugang zur Bedienung sperren).
Kinder sind von Balkonmarkisen fernzuhalten. Kinder können die Balkonmarkise als Klettergerüst verwenden und sich
daran hochziehen.
Halten Sie Kinder von Verpackungsmaterial fern. Es besteht Erstickungsgefahr.

Anforderungen an den Installateur

Für den Einbau und die Bedienung der Balkonmarkise sind folgende Punkte einzuhalten:
Jene Person, welche mit dem Einbau der Balkonmarkise beauftragt wurde, muss diese Montage-/Bedienungsanleitung
komplett gelesen und verstanden haben. Dies gilt auch, wenn die beauftragte Person bereits mit solchen
Balkonmarkisen gearbeitet hat und/oder auf die Montage von Balkonmarkisen geschult wurde.
Die beauftragte Person muss für den Einbau der Balkonmarkise autorisiert, geschult und in den Sicherheitsvorschriften
eingewiesen sein.
Die beauftragte Person darf keine körperlichen Einschränkungen besitzen, welche die Aufmerksamkeit und das
Urteilsvermögen beeinträchtigen. Dazu zählen z. B. Übermüdung, Alkoholkonsum.
Minderjährige sowie Personen die unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen dürfen keinerlei Arbeiten
wie Montage, Demontage, Wartung oder Reinigung durchführen.
Die beauftragte Person muss bei allen anfallenden Arbeiten und der Umgebung entsprechende Schutzausrüstung tragen.

Sicherheitshinweise zum Betrieb

Warnung
Die Balkonmarkise ist vor dem Einbau auf ordnungsgemäßen Zustand und auf Beschädigungen zu prüfen.
Beschädigte Balkonmarkisen dürfen nicht verbaut werden.
Der Betreiber der Balkonmarkise ist verpflichtet, sich vor der Erstinbetriebnahme vom sicheren und
ordnungsgemäßen Zustand der installierten Balkonmarkise zu überzeugen. Dazu zählt auch die Überprüfung aller
Schrauben auf festen Sitz. Ziehen Sie diese gegebenenfalls noch einmal fest an.
Der Betreiber muss alle Personen, welche die Balkonmarkise bedienen im sicheren Gebrauch und Umgang
unterweisen.
Personen sind während der Bedienung von der Balkonmarkise fernzuhalten.
Die Balkonmarkise ist bei Nichtbenutzung gegen unbefugte Bedienung zu sichern um Sach-/Personenschäden zu
vermeiden.
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Bei Nichteinhaltung der technischen Daten/Lasten kann es zum Verlust der
Stütz- und Haltefunktion kommen.
V1/2021-3018202

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