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Zulässige Vergrösserung Der Holzrahmen Von Ei Türen Nach En 1634-1; Aufgesetzter Rahmen (Blendrahmen) - IGS EI 30 Montageanleitung

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Zulässige Vergrösserung der Holzrahmen von EI Türen nach
3.
3.1

Aufgesetzter Rahmen (Blendrahmen)

Rahmenprofil Vollholz einteilig, keine angeleimten Teile
d = Dicke geprüft
b = Breite geprüft
e = Einstand geprüft
s = Abstand der Schraube von der Mauerkante
darf nicht verkleinert werden!
Maximal zulässige Vergrösserung:
Rahmenverbreiterung in Richtung Wand
(grössere Überlappung mit der Wand, wenn das Einstandsmass e
nicht vergrössert wird)
Rahmenverbreiterung in Richtung Mauerlicht
(grösserer Einstand e. wenn die Überlappung mit der Wand nicht ver-
kleinert wird)
Vergrösserung des Rahmenquerschnittes in der Dicke
(mit oder ohne Verbreiterung wie oben)
* zu beachten sind die materialtechnologischen Grenzen des einteiligen Vollholzprofils
VKF-FBT, Ausschuss Rahmenverbreiterung, 23.09.2004
Zulässige Vergrösserung der Türelemente
Grösse geprüft
b = Breite
50 mm
e =Einstand
50 mm
d = Dicke
44 mm
Alle übrigen Ausführungs- und Befestigungsdetails sind so einzubauen, wie sie geprüft wurden!
Baumann + Eggimann AG • Türen- und Furnierwerkstätte • Hinterlenzligenweg 5 • 3532 Zäziwil
Tel. 031 711 47 70 • Fax 031 711 47 40 • tuer@tuerundraum.ch • www.tuerundraum.ch
d' Mögliche Dicke
b' Mögliche Breite
e' Möglicher Einstand
Mögliche Grösse
beliebig
wenn der Einstand von 50mm nicht vergrössert wird
0 – 150 mm* // als Wandelement „endlos" möglich
*wenn die Überlappung mit der Wand von 50 mm nicht verkleinert
wird
beliebig
EN 1634-1
b' beliebig*
e' ≤ 2 e
max. 150 mm
d' beliebig*
Jan 17
5
Ver.12 /

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