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Konformitätserklärung - IGS EI 30 Montageanleitung

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2. Konformitätserklärung
Kennzeichnung
Das Brandschutzschild (Kennzeichnung) muss nach der Oberflächenbeschichtung und Montage im unte-
ren Drittel der Türe im Falz aufgeklebt werden. Das Brandschutzschild dient der Rückverfolgung zum Her-
steller und zeigt, dass die Türe der aktuell gültigen Brandschutznorm entspricht.
Konformitätserklärung
Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Besteller vom Hersteller deren aktuellen Herstell- und Montageanleitun-
gen erhalten, die vorgeschrieben Fertigungs- und Montagematerialen verwendet und keine vorgegeben Konstrukti-
onsänderungen vorgenommen zu haben.
Die Konformitätserklärung ist vollständig auszufüllen und Unterzeichnet dem Hersteller zurück zu schicken.
Sie finden Sie auf der letzten Seite jeder Auftragsbestätigung.
Baumann + Eggimann AG • Türen- und Furnierwerkstätte • Hinterlenzligenweg 5 • 3532 Zäziwil
Jan 17
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Tel. 031 711 47 70 • Fax 031 711 47 40 • tuer@tuerundraum.ch • www.tuerundraum.ch
Ver.12 /

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