Glasscheiben: Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte Rück-
stände von verbrannten Materialien, sowie farbliche oder andere opti-
sche Veränderungen aufgrund der thermischen Belastung.
Verzunderungen: Bei Ablagerungen an der Brennerrinne bzw. auf der
Brennermatte.
Benutzung von ungeeignetem oder nicht genanntem Brennstoff
falschem Transport und/oder falscher Lagerung
zerbrechlichen Teile wie Glas und Keramik
unsachgemäßer Handhabung und/oder Gebrauch
fehlender Wartung
fehlerhaftem Auf-/ Einbau des Gerätes
Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
technischen Abänderungen an unserem Gerät durch firmenfremde
Personen
6.5. Mängelbeseitigung - Instandsetzung
Innerhalb der Garantiezeit beheben wir kostenfrei alle Mängel, die nachweis-
lich auf Materialfehlern oder Herstellungsfehlern beruhen, wenn die Meldung
an den Fachbetrieb möglichst zeitnah weitergegeben wurde und der
Fachbetrieb eine schriftliche Beurteilung des Schadens-/Instandhaltungsfalls
eingereicht hat. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Innerhalb des ersten Jahres nach der Auslieferung beheben wir die aner-
kannten Fälle ohne Berechnung der anfallenden Nebenkosten (Hotel,
Auslöse, km-Pauschale usw.). Für einen Kundendiensttermin, bei dem es um
den Ersatz von Verschleißteilen geht, berechnen wir nach dem Ablauf der 6-
Monatsfrist alle uns entstandenen Nebenkosten an den entsprechenden
Auftraggeber. Dies gilt auch für Kundendiensttermine, deren Notwendigkeit
nicht von uns, sondern von anderen zu vertreten ist. Durch die Instandset-
zung der Geräte oder Austausch verschiedener Komponenten verlängert sich
die Garantiezeit nicht, noch beginnt diese von neuem. Für die ersetzten Teile
gilt die vom Gesetzgeber festgeschriebene Gewährleistungsfrist.
6.6. Ersatzteile
Bekommen Sie bei Ihrem Fachhändler. Bitte verwenden Sie ausschließlich
Ersatzteile, die direkt von dem Gerätehersteller geliefert werden! Durch die
Benutzung anderer Materialien erlischen die Betriebserlaubnis sowie
sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
- 43 -
6.7. Haftung
Schäden, die über die von uns gelieferten Geräte hinausgehen, werden nicht
anerkannt, wenn diese nicht vom Gesetzgeber so gefordert oder geurteilt
wurden.
6.8. Anmerkung
Auch außerhalb unserer Garantiebedingungen steht Ihnen Ihr Fachhändler
gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
6.9. Erklärung des Erbauers eines/einer individu-
ell erstellten Möbelstückes/Kaminanlage mit der
Quadra-Inside II
Dem Käufer eines individuell erstellten Möbels bzw. einer individuell erstellten
Kaminanlage mit der Quadra-Inside II, ist durch den Erbauer dieses Möbels
bzw. der Kaminanlage der fachgerechte Bau (Möbel/Kaminalnage) und
Einbau (Quadra-Inside II) zu bestätigen. Der Erbauer bestätigt, alle in dieser
Anleitung aufgeführten Punkte in seiner Konstruktion berücksichtigt und
ausgeführt zu haben. Weiter hat der Erbauer dem Käufer diese Anleitung zu
übergeben. Die Erklärung des Erbauers gegenüber dem Käufer erfolgt in
schriftlicher Form.
7. Für Ihre Notizen
- 44 -