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Einleitung; Prüfungen; Garantie - N.KO UZ30 Express Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Kantenanfasmaschine mit variabler einstellung des fasenwinkels und automatischem vorschub
Inhaltsverzeichnis

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1.1 Einleitung

Vielen Dank, dass Sie eine unserer Maschinen gekauft haben. Wir hoffen, dass diese Maschine
Ihre Erwartungen völlig erfüllt.
Dieses Handbuch enthält Anweisungen zur Installation, Einstellung, Bedienung und Wartung der
Maschine
UZ30 Express (im Folgenden kurz UZ30) stimmt mit den geltenden Sicherheitsnormen überein.
Die in diesem Handbuch enthaltenen Informationen und Daten können aufgrund weiterer
Verbesserungen an den Maschinen geändert werden. Bitte, zur Beseitigung von Zweifeln,
wenn Unstimmigkeiten festgestellt werden, wenden Sie sich an N.KO
Führen Sie niemals Arbeiten an der Maschine durch, bevor Sie das Handbuch gelesen und
verstanden haben. Ein Großteil der Arbeitsunfälle wird dadurch verursacht, dass die im Handbuch
enthaltenen Anweisungen und Empfehlungen nicht befolgt werden.
Um wichtige Sicherheits- und Betriebshinweise hervorzuheben, werden in diesem Handbuch
folgende grafische Symbole verwendet.
Vorsicht:
Wichtige Informationen für die persönliche Sicherheit des Bedieners.
Wichtig:
Diese Anweisung muss beachtet werden, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Maschine
zu gewährleisten.
1.2 Prüfungen
Die Anfasmaschine wird in unserem Technischen Labor geprüft.
Während dieser Prüfung werden die ordnungsgemäße Funktion des elektrischen Systems und die
korrekte Anfasfunktion von Platten und Profilen verschiedener Arten und Größen geprüft.

1.3 Garantie

Für das Anfassystem UZ30 haftet der Verkäufer für einen Zeitraum von 12 Monaten ab der
Warenlieferung für die Material- und Herstellungsfehler.
Für die einwandfreie Funktion der Ware und der verwendeten Materialien wird eine Garantie von
12 Monaten ab Lieferdatum gewährt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, alle eventuellen Mängel, die unter die Gewährleistung fallen,
kostenlos und unverzüglich zu beseitigen, um dem Käufer ordnungsgemäße Verwendung der
Ware zu sichern. Macht der Käufer ein Recht aus der Mängelhaftung geltend, auf die sich die
Gewährleistung nicht bezieht, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die damit verbundenen Kosten zu
erstatten.
Die Gewährleistungsfrist wird ab dem Tag, an dem der Käufer dem Verkäufer das Vorliegen eines
von der Gewährleistung abgedeckten Mangels meldete, wegen dem der Käufer die Ware nicht
verwenden kann und seine auf der gewährten Gewährleistung basierenden Rechte aus der
Mängelhaftung geltend gemacht hat, unterbrochen,
und zwar bis zum Datum dessen Beseitigung durch den Verkäufer.
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