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Allgemeines
2.6

Begriffsdefinitionen

Begriff:
Anlage
Benutzer
Betreiber
Bevollmächtigter
Fachpersonal
Hersteller
Lebensphasen
Personal
Service-Techniker
12 / 40
Erläuterung:
Der Begriff wird in dieser Anleitung auch als Synonym für das Produkt
verwendet. Als Anlage werden Türantriebe, Karusselltüren, Schiebetü-
ren etc. bezeichnet.
Wenn sich Angaben in dieser Anleitung auf einen bestimmten Typ be-
ziehen, wird dies im Text entsprechend dargestellt.
Benutzer sind alle Personen, welche die Anlage gebrauchen.
Als Betreiber der Anlage wird der jeweilige Inhaber bezeichnet, unab-
hängig davon, ob er diese als Besitzer betreibt oder an Dritte weiter-
gibt.
Der Bevollmächtigte übernimmt vom Hersteller gewisse Teile seiner
Verpflichtungen im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der
Maschinenrichtlinie. Insbesondere kann der Bevollmächtigte auch die
Anlage in Verkehr bringen und/oder EG-Einbauerklärungen unter-
schreiben.
Fachpersonal ist autorisiert und entsprechend geschult, um folgende
Arbeiten durchzuführen:
– Demontage, Montage, Inbetriebnahme, Bedienung, Prüfung, War-
tung, Störungsbehebung, Außerbetriebnahme
Das Fachpersonal verfügt über mehrjährige Berufserfahrung im techni-
schen Bereich, z.B. als Mechaniker oder Maschinenschlosser.
Das Fachpersonal kennt die von der Anlage ausgehenden Restrisiken
und ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung
in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche
Gefahrenstellen selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Der Hersteller ist derjenige, der eine in den Geltungsbereich der Ma-
schinenrichtlinie fallende Maschine oder unvollständige Maschine kon-
struiert und/oder baut.
Als Lebensphasen werden alle Zustands- und Verwendungsphasen
der Anlage bezeichnet. Dies gilt ab dem Verlassen der Fabrikations-
stätte bis zur Entsorgung der Anlage.
Als Personal werden alle Personen bezeichnet, die an und mit der An-
lage Tätigkeiten ausführen. Personal kann zum Beispiel der Bediener,
das Reinigungs- oder das Sicherheitspersonal sein. Das Personal er-
füllt die vom Hersteller geforderten Personalqualifikationen.
Sachkundige und vom Hersteller oder dessen Beauftragten autorisierte
Fachperson, für die Ausführung der Inbetriebnahme, Wartung und In-
standstellung.
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