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medemagroup Mini Crosser X1 Gebrauchsanleitung Seite 62

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Medema Production A/S
Gebrauchsanleitung 1533-2001-B
Anhang A
Verkehrsvorschriften
Es gelten auch für Krankenfahrstühle die allgemeinen Straßen-
verkehrsvorschriften. Den Mini Crosser können Sie auf Fußwe-
gen, wenn diese nicht vorhanden sind auf der Straße fahren. Die
Fahrgeschwindigkeit muss den Fahrbahnbedingungen und dem
Verkehr angepasst werden. Außerhalb einer geschlossenen Ort-
schaft dürfen außerdem kombinierte Rad- und Fußwege befahren
werden. In Fußgängerzonen oder auf Fußwegen mit Fußgänger-
verkehr ist in Anpassung des Verkehrs nur Schrittgeschwindigkeit
zulässig.
Für die Führer von Krankenfahrstühlen besteht keine Helm- und
Gurttragepflicht.
Fahrerlaubnis.
Elektrisch betriebene Krankenfahrstühlen sind einsitzige Kraft-
fahreuge, die bauartbedingt nur langsame Geschwindigkeiten
zulassen. Sie sind nach der Bauart zum Gebrauch durch körper-
lich behinderte oder gebrechliche Personen bestimmt. Führer von
elektrisch angetriebenen Krankenfahrstühlen mit einer bauartbe-
dingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 15 Km/h sind von
jeglicher Erlaubnis- und Ausweispflicht befreit. Es ist kein Führer-
schein oder eine
Prüfbescheinigung erforderlich.
Gemäß §18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO müssen elektromotorisierte Kran-
kenfahrstühle mit einer Typ geprüften reflektierenden Heckmar-
kierungstafel nach ECE-R 69 an der Rückseite des Fahrzeuges
ausgerüstet sein.
Betriebserlaubnis.
Alle Fahrzeuge, die schneller als 6 Km/h fahren, benötigen eine
Betriebserlaubnis. Diese besteht aus einem TÜV-
Gutachten und einem abgestempel-
tem Vermerk der
jeweiligen Straßenverkehrsbehörde
(Zulassungsstelle). Erst mit diesem
Stempel ist die Betriebserlaubnis
erteilt und das Fahrzeug darf am
öffentlichen Straßenverkehr teilneh-
men.
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Version 2.0.0 - 2021

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