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Sharp SX 1153-02 Bedienerhandbuch Seite 45

Inhaltsverzeichnis

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Mit der Bestellung stimmt der Käufer den folgenden Bedingungen zu:
1.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Bar in gesetzlicher US-Währung, zahlbar wie folgt: Für Basismaschinen ohne automatische Zufuhrvorrichtungen (2/3) des Nettopreises bei
Bestellung und das letzte (1/3) des Nettopreises innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand. Für alle kundenspezifischen Systeme und Systeme mit automatischen
Zufuhrvorrichtungen (50 %) des Nettopreises bei Bestellung, (40 %) des Nettopreises vor Versand und (10 %) des Nettopreises innerhalb von dreißig (30) Tagen nach
Versand. Zusätzlich zu den sonstigen Rechten von Sharp im Rahmen dieser Bedingungen hat der Käufer, wenn die Schlusszahlung nicht innerhalb von dreißig (30)
Tagen nach Versand bei Sharp eingeht, Zinsen in Höhe von achtzehn (18) Prozent pro Jahr oder zum höchsten gesetzlich zulässigen Satz, je nachdem, welcher Betrag
kleiner ist, zu zahlen.
2.
VERSAND: Alle Preise verstehen sich FOB Werk von Sharp in Sussex, Wisconsin. Versandart und Versandweg liegen im Ermessen von Sharp und die Frachtkosten
werden vorausbezahlt und dem Käufer in Rechnung gestellt, es sei denn, der Käufer gibt Sharp ausdrückliche schriftliche Anweisungen zu Versandart und Versand-
weg, in welchem Falle die Frachtkosten per Nachnahme abgerechnet werden. Alle Lieferungen sind auf Kosten des Käufers versichert und erfolgen auf Gefahr des
Käufers.
3.
LIEFERUNG: Lieferzusagen werden in gutem Glauben gegeben. Versanddaten, die in Bestätigungen oder Bestellungen angegeben sind oder dem Käufer auf andere Art
und Weise genannt werden, sind ungefähre Daten. Stellt der Käufer für die Bearbeitung der Bestellung notwendige Informationen zu spät bereit, kann sich das Ver-
sanddatum entsprechend verschieben und wird durch die Bedingungen im Werk von Sharp zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung der Spezifikationen bestimmt.
Sharp haftet nicht für den Ausfall oder die Verzögerung der Lieferung oder Ausführung dieser Bestellung aus Gründen außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle. Bei
Vorliegen solcher Gründe für Verzögerungen verlängert sich die Frist für die Lieferung oder Ausführung dieser Bestellung um den aus diesen Gründen verlorenen
Zeitraum, es sei denn, Sharp und der Käufer haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.
ANGEBOTE UND PREISE: Schriftliche Preisangebote von Sharp laufen dreißig (30) Kalendertage nach Abgabedatum automatisch ab und können innerhalb der Frist mit
Ankündigung geändert oder beendet werden. Bei Schreibfehlern bleiben Korrekturen vorbehalten.
5.
VORBEHALT DER EIGENTUMSRECHTE BIS ZUR ZAHLUNG: Bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises der gekauften Maschine: (a) verbleibt das Eigentumsrecht
bei Sharp; (b) darf der Käufer die Maschine nicht verkaufen, verpfänden, hypothekarisch oder auf andere Weise belasten oder belasten lassen, darf er die Maschine
nicht aus seinen Räumlichkeiten entfernen, schützt er die Maschine und hält sie auf seine Kosten gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung versichert (wobei
Leistungen an Sharp gemäß dessen Interessen zu zahlen sind) und erstellt eine Erklärung über die Begründung eines Sicherungsrechts zum Eigentum gemäß dem
Uniform Commercial Code (Einheitliches Handelsgesetz) und reicht sie ein, wie Sharp es billigerweise verlangt. Keinerlei Schaden, Verlust oder Zerstörung der Mas-
chine nach Lieferung an den Käufer befreit den Käufer von seiner Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises an Sharp. Nach Zahlungseingang des voll-
ständigen Kaufpreises für die Maschine bei Sharp wird das Eigentum automatisch auf den Käufer übertragen und stellt Sharp Freigaben oder andere Dokumente aus,
die der Käufer zur Bestätigung dieser Tatsache verlangen mag.
6.
VERZUG: Bei Stornierung der Bestellung durch den Käufer oder Verzug bei der Zahlung des Preises durch den Käufer oder Nichterfüllung von dem Käufer hierin
auferlegten Bedingungen kann Sharp ohne Vorankündigung (a) die Maschine sofort als persönliches und alleiniges Eigentum von Sharp, frei von jeglichen Ansprüchen
durch den Käufer, in Besitz nehmen und sämtliche geleisteten Zahlungen als pauschalierter Schadenersatz für entgangene Gewinne von Sharp, jegliche Nutzung der
Maschine durch den Käufer, jegliche Abschreibung der Maschine und jegliche Ausgaben von Sharp für die Inbesitznahme der Maschine einbehalten; oder (b) die Mas-
chine sofort in Besitz nehmen und ohne Vorankündigung verkaufen, in welchem Fall der Verkaufserlös für die unbezahlte Restschuld des Preises und die Ausgaben
von Sharp für Inbesitznahme, Lagerung und Wiederverkauf verwendet wird. Entspricht der Erlös des Wiederverkaufs nicht dem noch unbezahlten Teil des Preises und
den Ausgaben von Sharp für Inbesitznahme, Lagerung und Wiederverkauf, stimmt der Käufer zu, einen Fehlbetrag unverzüglich an Sharp zu zahlen. Der Käufer räumt
hiermit Sharp oder Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Sharp unwiderruflich das Recht, jederzeit mit oder ohne Gewalt Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die
Maschine befinden kann, sowie das Recht, die Maschine zu begutachten oder in Besitz zu nehmen, ein. Der Käufer verzichtet auf jegliches Klagerecht, das aufgrund
des Betretens oder der Inbesitznahme der Maschine entstehen könnte.
7.
STEUERN: Die Preise von Sharp beinhalten keine jetzt oder später auferlegten Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder ähnlichen Steuern oder Abgaben. Die Beträge
dieser Steuern oder Abgaben sind vom Käufer zu zahlen, oder stattdessen legt der Käufer Sharp eine von den Steuerbehörden anerkannte Steuerbefreiungsbeschei-
nigung vor.
8.
EINGESCHRÄNKTE GARANTIE: Sharp garantiert ausschließlich gegenüber den Erstkäufer, dass jede neue Maschine bei vorschriftsmäßiger Wartung und bei normaler
Nutzung und Instandhaltung frei von Material- oder Verarbeitungsmängeln ist, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Garantie. Die einzige und ausschließliche Abhilfe
des Käufers im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch, nach Ermessen von Sharp, von defekten Teilen der Maschine, die
innerhalb der Garantiefrist unter Vorauszahlung der Transportkosten an ein autorisiertes Servicezentrum von Sharp zurückgesendet werden. Die Garantie beginnt mit
dem Datum der Lieferung der Maschine an den Erstkäufer und erlischt ein (1) Jahr für Teile und neunzig (90) Tage für Arbeit nach diesem Datum. Der Käufer stellt auf
Verlangen von Sharp Dokumente zur Feststellung des Lieferdatums bereit. Ausschlüsse: Diese Garantie gilt nicht für: (a) Maschinen, die falscher oder unsachgemäßer
Anwendung oder einem Unfall ausgesetzt waren; (b) Transportschäden oder Beschädigungen von außen; (c) Überlastung der Maschinenkapazität; (d) Ausfälle infolge
von mangelnder ordnungsgemäßer Wartung und Instandhaltung wie in den Bedienungs- und Wartungsanweisungen vorgeschrieben; (e) normalen Verschleiß oder
relativ geringfügige Anpassungen; (f) den Ersatz von Verbrauchsmaterialien (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Heizelemente, Silikonpolster und Tef-
longewebe/-band); (g) Reparaturen oder Änderungen, die von einer anderen Organisation als Sharp oder den autorisierten Servicezentren von Sharp durchgeführt
wurden, und (h) Teile, Zubehör oder andere Gegenstände von anderen Herstellern, die in irgendeiner Weise in oder an der Maschine verwendet und/oder installiert
werden; solche Maschinenkomponenten können unter die Garantien ihres jeweiligen Herstellers fallen. DIESE GARANTIE GILT AUSSCHLIESSLICH UND TRITT AN DIE
STELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, OB SCHRIFTLICH, MÜNDLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EIN-
SCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
DIESE GARANTIE STELLT DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND DIE EINZIGE HAFTUNG VON SHARP, OB VERTRAGSBEDINGT, AUFGRUND UNER-
LAUBTER HANDLUNGEN ODER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, DAR. IN KEINEM FALL HAFTET SHARP FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER ANDERE NEBEN-, FOLGE-
ODER STRAFSCHÄDEN, DIE SICH AUS, IN ZUSAMMENHANG MIT ODER IN VERBINDUNG MIT DER BEREITSTELLUNG, LEISTUNG, NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT
DER NUTZUNG DER MASCHINE ERGEBEN, AUCH WENN SHARP AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, ODER FÜR ANSPRÜCHE
DRITTER GEGEN DEN KÄUFER. Der Käufer informiert Sharp innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem er von einer mutmaßlichen Unterlassung oder Verweigerung
von Sharp einer Reparatur oder eines Austauschs wie durch diese Garantie zugesagt Kenntnis erlangt, schriftlich über die mutmaßliche Unterlassung oder Ver-
weigerung. Versäumt der Käufer dies, erlischt diese Garantie in Bezug auf die mutmaßliche Unterlassung oder Verweigerung. Eine Klage wegen einer Verletzung dieser
Garantie ist spätestens ein Jahr nach Auftreten des Klagegrunds einzureichen. Eine Änderung dieser Garantie oder ein Verzicht auf ihre Bedingungen ist für Sharp nur
dann verbindlich, wenn sie schriftlich von einem Bevollmächtigten von Sharp genehmigt wurde. Diese Garantie ist die gesamte Gewähr, die Sharp für die Maschine
leistet, und tritt an die Stelle aller vorherigen Aussagen oder Erklärungen.
9.
SCHADLOSHALTUNG: Der Käufer stimmt zu, Sharp von allen Ansprüchen, Forderungen, Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen, einschließlich Rechtskosten, die durch
Folgendes entstehen, schad- und klaglos zu halten: (a) Maschinen, die falscher oder unsachgemäßer Anwendung oder einem Unfall ausgesetzt waren; (b) Transportschäden oder
Beschädigungen von außen; (c) Überlastung der Maschinenkapazität; (d) Ausfälle infolge von mangelnder ordnungsgemäßer Wartung und Instandhaltung wie in den Bedienungs-
und Wartungsanweisungen vorgeschrieben; (e) normalen Verschleiß oder relativ geringfügige Anpassungen; (f) den Ersatz von Verbrauchsmaterialien (einschließlich, jedoch nicht
beschränkt auf Heizelemente, Silikonpolster und Teflongewebe/-band); (g) Reparaturen oder Änderungen, die von einer anderen Organisation als Sharp oder den autorisierten
Servicezentren von Sharp durchgeführt wurden, und (h) Teile, Zubehör oder andere Gegenstände von anderen Herstellern, die in irgendeiner Weise in oder an der Maschine ver-
wendet und/oder installiert werden.
10.
BEITREIBUNG: Reicht Sharp eine Klage gegen den Käufer ein, um einen Sharp in Zusammenhang mit der Bestellung geschuldeten Betrag vom Käufer beizutreiben, dann zahlt der
Käufer die Kosten der Beitreibung von Sharp, einschließlich vor oder nach dem Urteil entstandener angemessener Anwaltskosten.
11.
ALLGEMEINES: Die „Vereinbarung" bezeichnet nur die Bestimmungen der vorliegenden Standardbedingungen. Die Annahme der Bestellung des Käufers wird
ausdrücklich von der Zustimmung des Käufers zu diesen Standardbedingungen abhängig gemacht. Die Vereinbarung bildet die gesamte Übereinkunft der Parteien über
die Bestellung. Die Vereinbarung tritt an die Stelle aller vorherigen Vereinbarungen, Kommunikationen und Erklärungen zwischen dem Käufer und Sharp bezüglich der
Bestellung, einschließlich jeglicher vom Käufer veranlasster Bestimmungen in einer Bestellung oder in anderer Form, die nicht ausdrücklich schriftlich von Sharp
akzeptiert wurden. Die Vereinbarung darf nicht angepasst oder geändert werden, außer mit schriftlicher Einwilligung von Sharp, die von einem Bevollmächtigten von
Sharp unterzeichnet ist. Die Rechtsmittel von Sharp gemäß dieser Vereinbarung sind kumulativ. Die Auswahl eines Rechtsmittels durch Sharp schließt nicht die
Wahrnehmung anderer Rechtsmittel aus. Der Verzicht durch Sharp auf ein Recht hindert Sharp nicht daran, von diesem Recht später Gebrauch zu machen. Eine Mittei-
lung an den Käufer gilt als zugestellt, wenn sie (a) dem Käufer per Briefpost an seine zuletzt bekannte Adresse gesendet wurde, oder (b) dem Käufer per Fax an seine
zuletzt bekannte Faxnummer übermittelt wurde, oder (c) dem Käufer zugegangen ist, je nachdem, was zuerst eintritt. Ist ein Teil der Vereinbarung unwirksam, so bleibt
der Rest der Vereinbarung in Kraft.
12.
GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND: Die Vereinbarung wird durch die Gesetze der Vereinigten Staaten und des Bundesstaates Wisconsin geregelt und entsprechend
ausgelegt. Gerichtsstand für jegliche Klagen, die sich aus, in Zusammenhang mit oder in Verbindung mit der Vereinbarung oder im Rahmen der Vereinbarung verkauften Maschinen
ergeben, ist ausschließlich das United States District Court for the Eastern District of Wisconsin oder das Circuit Court for Waukesha County, Wisconsin. Der Käufer stimmt der
persönlichen Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit dieser Gerichte zu.
13.
Überarbeitet: 27. November 2006 Ersetzt: 19. Juli 2006
Sharp Packaging Systems P.O. Box 124 Sussex, WI 53089 1-+1 (262) 246-8815 FAX (262) 246-8885
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SHARP PACKAGING SYSTEMS („SHARP")
STANDARDBEDINGUNGEN FÜR VERPACKUNGSMASCHINEN
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Übersetzung des englischen Originals
6-2
ANHANG

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