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Haftung Und Schäden; Informationspflicht; Grundlegende Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung - Fliegl VFW Serie Bedienungsanleitung

Vakuumfasswagen
Inhaltsverzeichnis

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3. Benutzerhinweise
Dieses Handbuch informiert über Aufbau, Funktion, Bedienung und Instandhaltung des Vakuumfasswagens und
gewährleistet bei sorgfältiger Beachtung einen langen störungsfreien Betrieb. Für Schäden und Betriebsstörungen,
die sich aus Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung ergeben, übernimmt Fliegl keine Haftung und Gewährleistung!
3.1
Haftung und Schäden
Das Produkt darf nur von Personen bedient werden, die mit der Bedienungsanleitung, dem Produkt sowie den nationalen
Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften über Arbeit, Sicherheit und Unfallverhütung vertraut sind.
Für Personen- oder Sachschäden, welche durch ungeschulte Personen, durch Nichtbeachtung der Vorschriften über
Arbeit, Sicherheit und Unfallverhütung auch nur mit verursacht wurden, lehnen wir jede Haftung ab.
Aufgrund der Angaben in dieser Bedienungsanleitung übernimmt die Fliegl Agrartechnik GmbH grundsätzlich keine
Haftung für direkte Schäden oder Folgeschäden, die aus einer unsachgemäßen Bedienung oder Wartung entstehen.
Verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur Originalersatzteile und -zubehörprodukte.
Für die Verwendung anderer Produkte und daraus entstehende Schäden übernimmt die Fliegl Agrartechnik GmbH keine
Haftung. Aus den Angaben, Abbildungen und Beschreibungen in diesem Handbuch können keine Ansprüche auf
Änderung bereits gelieferter Produkte gemacht werden.
3.2

Informationspflicht

Diese Bedienungsanleitung ist als Bestandteil des Fasswagens anzusehen. Auch bei späterer Weitergabe der Maschine
durch den Kunden muss die Bedienungsanleitung mitgegeben werden und der Übernehmer der Maschine unter Hinweis
auf die genannten Vorschriften unterwiesen werden.

4. Grundlegende Sicherheitshinweise

Für Fahrten auf öffentlichen Straßen ist Folgendes zu beachten:
Beim Fahren auf öffentlichen Straßen sind die Bestimmungen der länderspezifischen Zulassungsverordnungen
einzuhalten. Landwirtschaftliche Anhänger sind zulassungspflichtig.
(für die Zulassung des Fahrzeugs ist der Betreiber selbst zuständig).
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Warnhinweise kann eine Gefährdung für Personen,
Umwelt und Sachwerte zur Folge haben.
Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften Ihres Landes!
Verlorene Zulassungsdokumente können nur in Abstimmung mit der unteren Verwaltungsbehörde ersetzt werden.
Eine ausgestellte Zweitschrift wird dem Kunden durch die untere Verwaltungsbehörde ausgehändigt.
Vor Beginn einer Fahrt auf öffentlichen Straßen müssen:
-
Vor einer Straßenfahrt sicherstellen, dass die maximal zulässigen Abmessungen, Gewichte
und Achs-, Stütz- und Anhängelasten nicht überschritten werden, die gemäß EU- bzw. nat. Recht für die Fahrt auf
öffentlichen Straßen gelten.
-
Die Fassöffnungen alle geschlossen sein.
-
Die Stützeinrichtung vollständig eingefahren werden.
-
Die Ausrüstung mit Anschluss für die Schlepperhydraulik zwischen Zugfahrzeug und Fasswagen getrennt bzw.
deren Betätigungseinrichtung arretiert sein.
-
Die Ausrüstung der Fasswagen mit einer Auflaufbremse: das Abreißseil gekoppelt sein.
-
bei Geradeausfahrt bzw. Rückwärtsfahrt die Lenkachse gesperrt werden.
-
kurz vor Abbiegevorgang die Lenkachse geöffnet werden.
Vor Erstinbetriebnahme sind alle Schraub-/ Verbindungen zu überprüfen!
Das Mitnehmen von Personen auf dem Fasswagen ist verboten!
Bei engen Kurvenfahrten kann der Fasswagen zur Seite kippen!
Bei längerer Lagerung ist folgendes zu beachten:
-
alle Hydraulikzylinder einfahren
-
alle beweglichen Teile gründlich schmieren (Rostgefahr möglich)
-
bei Frostgefahr den Turbobefüller, Kompressor (Kreiselpumpe) entleeren.
Rohrleitung muss entleert werden über den Schieber. Damit Gülle nicht Schieber, Rohrleitung usw. Zerstören kann.
-
4.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Fliegl Vakuumfasswagen ist ausschließlich für den üblichen Einsatz bei landwirtschaftlichen Arbeiten gefertigt.
Es ist dafür vorgesehen und geeignet, Klärschlamm, Gülle, Biogasgärrest usw. zu transportieren und auszubringen.
Für die Eignung spezieller Transportmedien ist Rücksprache beim Hersteller erforderlich.
Beim Rückwärtsfahren immer mit Einweiser (Vorschrift lt. StVO[Deutschland]).
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