6.2
TÄGLICHE UND REGELMÄSSIGE INSPEKTION
Führen Sie die tägliche
Inspektion IMMER nach den
ersten 3–5 Betriebsstunden
durch.
Alle Punkte MÜSSEN überprüft
werden.
Danach müssen Inspektionen
täglich bzw. nach jedem Einsatz
der Maschine durchgeführt
werden.
Tabelle 14 – Checkliste für die tägliche Inspektion
48
Denken Sie immer daran, alle Maschinen zu überprüfen, sowohl das
Fahrzeug, den Multiträger als auch das verwendete Anbaugerät.
Es ist wichtig, dass der Bediener die Maschinen kennt und die notwendigen
Inspektionen am Fahrzeug, am Multiträger und an den verwendeten
Anbaugeräten durchführt.
Für die jeweiligen Maschinen müssen immer Bedienungsanleitungen
verwendet werden.
Gehen Sie bei Ihren täglichen Routinen immer energisch vor.
Führen Sie vor der Inbetriebnahme einer neuen Maschine täglich eine
allgemeine Inspektion durch, und bereits nach 3 bis 5 Betriebsstunden
erneut. Danach reicht eine tägliche Inspektion nach Verwendung der
Maschine aus.
Achten Sie zu Beginn der Maschinennutzungsdauer besonders auf lockere
Bolzen, Abschirmungen und bei einigen Anbaugeräten auch auf die
Riemenspannung.
TÄGLICHE INSPEKTION:
Allgemeiner Gesamteindruck der Maschine.
Schäden und Fehler müssen sofort behoben werden.
Schutzgitter und Gummilaschen (falls vorhanden) am
Anbaugerät und die Riemengehäuseabschirmung müssen
intakt sein.
Risse an den Seiten, Ecken und um den Rahmen der
Maschine, darunter auch Beulen und verbogene Teile.
Lose Teile oder fehlende Bolzen
• Ziehen Sie alle Bolzen nach
Für evtl. Riemenspannung: Prüfen Sie die
Riemenspannung und spannen Sie den Riemen am
montierten Anbaugerät nach.
Untersuchen Sie die Hydraulikanlage am Motor, an den
Verbindungsstücken und an den Schläuchen auf
Undichtheiten.
Überprüfen Sie Hydraulikschläuche und Muffen auf
korrekte Führung.
• Abnutzungsspuren und falsch positionierte
Schutzhülsen
(Abschnitt 6.4
Schmieren aller Schmierstellen.
• Am besten nach der Arbeit erledigen. Die Lager sind
dann heiß, und Wasser und Feuchtigkeit werden
dadurch aus dem Lager getrieben.
(Abschnitt 6.6
(e)
(Abschnitt 6.3
– Seite 51)
– Seite 52
– Seite 50)