3.4.3
EMPFOHLENE SCHILDER FÜR ARBEITEN AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN
LINKS HALTEN
SCHNEIDEARBEITEN
AM RANDSTREIFEN
0–1 KM
NUR EINSPURIG
Abbildung 4 – Empfohlene Beschilderung auf öffentlichen Straßen
8
Vorgeschriebenes Schild:
• „Links halten"
• Blaues Schild mit weißem Pfeil
• Schild muss an der Maschinenrückseite zu sehen sein
Warnschild:
• „Straßenarbeiten"
• Ergänzender Text zur Art der Arbeiten mit
entsprechendem Abstand
• Beispiel: Schneidearbeiten am Randstreifen 0–1 km
Warnschild:
• „Verkehrshindernis"
• Verwenden Sie den folgenden Text:
o „Nur einspurig"
Die obige Beschilderung gilt in Ländern der EU, wo der Verkehr in
Fahrtrichtung links an der arbeitenden Maschine vorbeifließt.
Die Beschilderung, ihre Verwendung und die Farben von Pfeil- und
Hinweisschildern hängen von der Sprache, den Gesetzen und Vorschriften
des jeweiligen Landes ab.