* Das Gewicht des gebremsten Anhängers kann innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts mit Anhänger in dem Maße erhöht werden, wie das zulässige Gesamtge-
wicht des Zugfahrzeugs verringert wird; aber Vorsicht, wenn das Zugfahrzeug im Zugbetrieb nur wenig beladen ist, kann sich seine Straßenlage verschlechtern.
Die Werte für das zulässige Gesamtgewicht mit Anhänger und die angegebenen Anhängelasten gelten für eine Höhe von
maximal 1 000 Metern. Die angegebene Anhängelast muss je weitere 1 000 Meter um jeweils 10 % verringert werden.
Wenn das Fahrzeug als Zugfahrzeug benutzt wird, darf die Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden
(beachten Sie die in Ihrem Land geltenden gesetzlichen Vorschriften).