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Allgemeine Informationen; Aufbau, Veränderung Und Abbau - hymer 8473 Aufbau- Und Verwendungsanleitung

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7.

Allgemeine Informationen

HINWEIS!
i
Dieses Produkt darf nur nach den unveränderten Angaben
dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung genutzt werden.
HINWEIS!
i
Dieses Produkt darf nur nach den national geltenden gesetz-
lichen Bestimmungen betrieben werden.
▪ Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb des Produkts verantwort-
lich.
▪ Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass Errichter bzw. Benutzer,
vor erstmaligem Aufbau bzw. erstmaliger Benutzung des Produk-
tes, angemessen unterwiesen werden.
8.
Aufbau, Veränderung und Abbau
WARNUNG!
Verletzungsgefahr!
▪ Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers ist einzu-
halten
▪ Anwenderschulungen können keinen Ersatz für die Aufbau- und
Verwendungsanleitungen darstellen, sondern diese lediglich er-
gänzen.
▪ Der Auf- und Abbau des Produkts muss durch mindestens 2 Perso-
nen erfolgen.
▪ Der vertikale Abstand darf zwischen:
▫ den Belagfl ächen maximal 2,25 m betragen;
▫ der Aufstellfl äche und der ersten Belagfl äche maximal 3,40 m
betragen.
Hierbei ist eine Abweichung zu den vorgegebenen Gerüstkonfi gu-
rationen dieser Aufbau und Verwendungsanleitung nicht zulässig.
▪ Das Produkt darf nicht als Verankerungspunkt für persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz genutzt werden.
▪ Das Produkt darf nur auf ebenem, tragfähigem Untergrund aufge-
stellt, verfahren und verwendet werden; Bei Bedarf sind lastvertei-
lende Unterlagen zu benutzen.
▪ Auf evtl. störende Hindernisse und elektrische Gefährdung ist zu
achten.
▪ Der Aufbau oder die Benutzung bei Windgeschwindigkeiten über
12 m/s (6 Beaufort) ist nicht zulässig.
▪ Es ist zu überprüfen, ob alle Komponenten, Hilfswerkzeuge und
Sicherheitsvorrichtungen für die Errichtung des Produkts am Ver-
wendungsort zur Verfügung stehen.
▪ Es dürfen nur Originalkomponente nach Herstellerangaben ver-
wendet werden.
▪ Beschädigte, fehlerhafte, falsche oder modifi zierte Komponente
dürfen nicht verwendet werden.
▪ Erforderliche Komponenten und Ballastierungen sind entsprechend
der Aufbau- und Verwendungsanleitung zu verwenden. Bei Nicht-
beachtung besteht Unfallgefahr und die Stand- sowie Tragsicher-
heit sind nicht mehr gewährleistet.
▪ Das Produkt ist nach der bildlichen Darstellung dieser Aufbau- und
Verwendungsanleitung aufzubauen.
▪ Beim Aufbau ist die angegebene Reihenfolge einzuhalten.
▪ Für den Abbau ist in umgekehrter Reihenfolge vorzugehen.
▪ Die Komponenten des Produkts sind von Plattform zu Plattform
weiterzureichen. Werfen ist untersagt.
6
EN 1004-2 – de
▪ Der sichere Betrieb des Produktes ist regelmäßig von, durch den
Betreiber, autorisiertem Wartungspersonal zu prüfen.
▪ Benutzer dürfen das Produkt nur benutzen und bedienen, wenn sie
entsprechend eingewiesen wurden.
▪ Das Produkt ist nicht dafür bestimmt, durch Personen mit einge-
schränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten
oder mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu
werden, es sei denn, sie werden durch eine für Ihre Sicherheit zu-
ständige Person beaufsichtigt.
▪ Das Produkt muss durch Ausgleichsspindeln (sofern vorhanden)
lotrecht gestellt werden. Die Neigung darf maximal 1 % betragen.
▪ Alle Schraubverbindungen mit dem vorgeschriebenen Anzugsdreh-
moment anziehen (siehe Herstellerangaben).
▪ Es sind die vom Hersteller angegebenen Kräfte und Lasten einzu-
halten.
▪ Es ist unzulässig auf einer ungesicherten Plattform zu stehen:
Beim Aufbau muss der Seitenschutz vor Betreten der Plattform
angebracht werden.
▫ Montage des Seitenschutzes sitzend von der Luke aus durch-
führen.
▫ Oder vorlaufendes Geländer (wenn vorhanden) von der darunter-
liegenden Plattform aus anbringen.
Beim Abbau des Seitenschutzes ist es unzulässig auf der Plattform
zu stehen.
▫ Demontage sitzend von der Luke aus durchfüh-
ren. Strebensicherungen die nicht von der Luke
aus erreichbar sind, mit dem Lifter (605199) durch
eine zweite Person, von der darunterliegenden
Plattform aus, lösen.
▫ Oder vorlaufendes Geländer (wenn vorhanden)
von der darunterliegenden Plattform aus abbauen.
▪ Das Produkt muss so aufgebaut werden, dass die oberste Belag-
fl äche die Arbeitsplattform ist und darunter gelegene Belagfl ächen
Zwischenplattformen sind.
▪ Das Arbeiten ist nur auf der Arbeitsplattform zulässig.
▪ Die Arbeitsplattform ist allseitig mit Seitenschutz, einschließlich
Bordbrettern, auszustatten.
▪ Eine Zwischenplattform kann in die Arbeitsplattform umgewandelt
werden, wenn sie mit einem allseitigen Seitenschutz, einschließlich
Bordbrettern, ausgestattet wird.
▪ Länderspezifi sche Hinweise:
▫ In Frankreich müssen alle Plattformen mit Seitenschutz und
Bordbrettern ausgestattet sein. Hierzu ist die länderspezifi sche
Aufbauanleitung zu verwenden.
▫ In Österreich müssen ab 1 Meter Standhöhe alle Plattformen mit
Seitenschutz und Bordbrettern ausgestattet sein. Hierzu ist die
länderspezifi sche Aufbauanleitung zu verwenden.
2021-08 0095853 8473 TNR

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