Wartung
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Wartung
7.1
Betriebsmittel ablassen
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Haftungsausschluss
Pfeiffer Vacuum übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die auf-
grund unsachgemäß ausgeführter Wartung entstehen. Der Haftungs- und Gewährleis-
tungsanspruch erlischt.
Übersteigt das angefallene Betriebsmittel im OME den oberen Rand des Schauglases
13, muss das Betriebsmittel abgelassen werden.
Die Zeitabstände, in denen ein Betriebsmittelablass erfolgen soll, richten sich nach den
jeweiligen Betriebsbedingungen.
Betriebsmittel kann giftige Substanzen aus den gepumpten Medien enthalten!
Vergiftungsgefahr durch Austreten von gesundheitsschädlichen Stoffen aus dem Be-
triebsmittel.
Geeignete Schutzkleidung und Atemschutzmasken tragen.
Betriebsmittel nach den örtlich geltenden Vorschriften entsorgen.
Giftige Dämpfe!
Vergiftungsgefahr beim Anzünden und Erhitzen von synthetischen Betriebsmitteln (z.B.
F4/F5) über 300 °C.
Anwendungsvorschriften beachten.
Betriebsmittel nicht mit Tabakwaren in Berührung bringen, Vorsichtsmaßnahmen
beim Umgang mit Chemikalien beachten.
Betriebsmittelstand im Schauglas kontrollieren.
Vakuumpumpe ausschalten, auf Atmosphärendruck fluten und abkühlen lassen.
Sicherstellen, dass Auspuffleitung drucklos ist.
Betriebsmittel-Ablassschraube 55 herausschrauben; auf O-Ring 64 achten.
Betriebsmittel ablassen.
Betriebsmittel und Kondensat trennen.
– Betriebsmittel, das frei von Kondensat und Verunreinigungen ist, kann wieder ver-
wendet werden.
Betriebsmittel-Ablassschraube 55 einschrauben; auf O-Ring achten.
Kondensat nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.
HINWEIS
WARNUNG
WARNUNG