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Kundenservice & Hilfe

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird
unbeschadet seiner Mängelansprü-
che gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nach-
stehenden Bedingungen einge-
räumt:
u Neugeräte und deren Kompo-
nenten, die aufgrund von Fabrika-
tions- und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Gigaset Communicati-
ons nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entspre-
chendes Gerät kostenlos ausge-
tauscht oder repariert. Für Ver-
schleißteile (z.B. Akkus, Tastatu-
ren, Gehäuse) gilt diese Haltbar-
keitsgarantie für sechs Monate ab
Kauf.
u Diese Garantie gilt nicht, soweit
der Defekt der Geräte auf unsach-
gemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
u Diese Garantie erstreckt sich nicht
auf vom Vertragshändler oder
vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installation, Kon-
figuration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von
der Garantie ausgeschlossen.
u Als Garantienachweis gilt der
Kaufbeleg, mit Kaufdatum.
Garantieansprüche sind inner-
halb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles gel-
tend zu machen.
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u Ersetzte Geräte bzw. deren Kom-
ponenten, die im Rahmen des
Austauschs an Gigaset Communi-
cations zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Giga-
set Communications über.
u Diese Garantie gilt für in der Euro-
päischen Union erworbene Neu-
geräte. Garantiegeberin ist die
Gigaset Communications Austria
GmbH, Businesspark Marximum
Objekt 2 / 3.Stock, Modecenter-
straße 17, 1110 Wien.
u Weitergehende oder andere
Ansprüche aus dieser Hersteller-
garantie sind ausgeschlossen.
Gigaset Communications haftet
nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den
Verlust von Daten, zusätzlicher
vom Kunden aufgespielter Soft-
ware oder sonstiger Informatio-
nen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit
zwingend gehaftet wird, z.B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentli-
cher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorher-
sehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen
der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz
gehaftet wird.

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