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Gewährleistungsbedingungen - Forca Sports EVOKING IV Bedienungsanleitung

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13. Gewährleistungsbedingungen
Für den E-Scooter gilt die Gewährleistung entsprechend der aktuell geltenden
gesetzlichen Fristen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Akkus, Reifen,
Schläuche, Felgen, Bremsenteile, Radlager, Lenkkopflager, Antriebskette.
Ausgeschlossen sind ebenfalls Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch,
insbesondere Springen, Hinabfahren von Stufen, Bürgersteigkanten, Treppen und der
gleichen, Fahren auf matschigem Untergrund, Sand oder Kies sowie Überlastung
durch zu hohes Gewicht. Grobe Verschmutzungen verursachen höheren Verschleiß
und wird somit nicht abgedeckt.
1. Für den Akku gilt eine Garantie von 6 Monaten. Der Hersteller kann die verlangte
Reparatur bzw. den Austausch des mangelbehafteten Teiles verweigern, wenn dies
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall kann der Hersteller
den Mangel durch die jeweils andere Möglichkeit der Nacherfüllung beheben.
Sind beide Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich,
kann der Hersteller die Nacherfüllung insgesamt verweigern. Dem Kunden stehen
dann die gesetzlichen Ansprüche zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des
Herstellers über.
2. Durch den Einbau von Ersatzteilen im Rahmen eines Gewährleistungsfalles wird
die ab Lieferung des Fahrzeuges an den Kunden laufende Gewährleistungsfrist nicht
verlängert.
3. Von der Gewährleistung unberührt bleiben Abnutzungserscheinungen in Folge des
normalen Gebrauches, sowie Abnutzungen durch unsachgemäße Handhabung und
unsachgemäßen Gebrauch. Oxydation und Korrosion werden aufgrund von
Umwelteinflüssen hervorgerufen und stellen ebenfalls keinen dem
Gewährleistungsrecht unterfallenden Mangel dar.
4. Der Käufer verliert seinen Gewährleistungsanspruch bei Manipulation des
Fahrzeuges wie z. B. Änderungen am Kabelbaum, dem Akku-Paket, der Sensorik,
Bremsanlage sowie bei Anbau von Zubehör und Ersatzteilen, welche nicht vom
Hersteller freigegeben wurden.
Zum Verlust des Gewährleistungsanspruches führen alle unsachgemäßen Eingriffe,
wie etwa durch eine nicht qualifizierte Werkstatt, sowie die Nichteinhaltung der
Wartungsintervalle bei einer Fachwerkstatt.
5. Bei Anzeige eines Gewährleistungsfalles hat der Käufer dem Verkäufer das
ordnungsgemäß ausgefüllte Serviceheft inklusive der Zahlungsnachweise vorzulegen.
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