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WasserGerate VoluMess VI Installationsanleitung Seite 9

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Tauchhülsenduldung
MID-Wärmezähler und MID-Temperatursensoren in Deutschland
(Dieses Dokument gilt nur für Medium Wärme.)
DE-16-MI004-PTB025
DE-06-MI004-PTB009
DE-15-MI004-PTB003
1 Tauchhülsenduldung
1.1 Gesetzlicher Hintergrund
In Deutschland werden die eichrechtlichen Anforderungen zur Verwendung von Tauchhülsen in den Technischen
Richtlinien K8 und K9 geregelt.
Kurze Temperaturfühler (bis 60 mm Länge) zum Einbau in Tauchhülsen sind mit der 4. Änderungsverordnung zur
Eichordnung bei Neuinstallationen, d. h. Neubau oder Austausch des Rohrabschnittes, in dem der Temperatur-
fühler eingebaut ist, für Nennweiten kleiner / gleich qp 6,0 für Messgeräte mit MID-Kennzeichnung nicht mehr
erlaubt.
Beim Eichaustausch dürfen Temperaturfühler in vorhandene Tauchhülsen nur gemäß den in den PTB-Mitteilungen
Ausgabe 4.2009 „Einsatz MID-konformer Temperaturfühler in Bestandstauchhülsen" genannten Bedingungen
eingebaut werden. Von der Vollversammlung für das Eichwesen 2014 wurde die Befristung um 10 Jahre bis zum
30.10.2026 verlängert. Bis zum Ablauf der Eichfrist der Wärmezähler dürfen die Tauchhülsen genutzt werden.
Die Tauchhülsen müssen ausschließlich für die verwendeten Temperaturfühler konformitätsuntersucht sein.
Beim Einbau der Temperatursensoren in Bestandstauchhülsen muss die Tauchhülse bestimmt und gekennzeichnet
werden. Der Monteur ist gesetzlich verpflichtet, nicht gekennzeichnete Tauchhülsen mit einer eindeutigen
Kennzeichnung zu versehen.
1.2 Tauchhülsenerkennung / -kennzeichnung
Die Identifikation der Tauchhülsen erfolgt anhand charakteristischer, geometrischer Merkmale. Diese müssen mit
geeigneten Werkzeugen erfasst werden.
Baulänge
Einschublänge
Einbaulänge
Höhe Sechskant
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Stand: 2020_09_16
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Wärmezähler
VoluMess VI
1.2.1 Innendurchmesser di
Fühler dürfen nur in Tauchhülsen mit dem gleichen Durchmesser eingebaut werden.
a. Test mit geeigneten Lehren (5 mm, 5,2 mm und 6 mm)
b. Alternativer Test mit einem Satz (gebrauchter) Fühler 5 mm, 5,2 mm und 6 mm
(Die Messung des Innendurchmessers mit einer Schieblehre ist in vielen Fällen nicht möglich, da sich Tauchhülsen
oft im vorderen Bereich verjüngen.)
1.2.2 Einschublänge
Messen Sie mit der Tiefenmessspitze des Messschiebers die Einschublänge der Tauchhülse.
1.2.3 Schlüsselweite
Bestimmen Sie die Schlüsselweite mit dem Messschieber
1.2.4 Höhe des Sechskants
Messen Sie mit der Tiefenmessspitze des Messschiebers die Höhe des Sechskants.
1.2.5 Gewinde
Manche Tauchhülsentypen unterscheiden sich nur durch das Gewinde. Aus den verbauten Rohrstücken lässt sich
teilweise auf das Gewinde der Tauchhülse zurück schließen. Sollte das Gewindemaß nicht zu ermitteln sein, kann
bei sonst identischen Maßen die zuerst stehende Bezeichnung aus der Tabelle verwendet werden.
1.2.6 Bestimmung der Tauchhülsenbauart
Mit den ermittelten Werten entnehmen Sie aus den drei Tauchhülsentabellen die Tauchhülsenbezeichnung. Der
Wärmezähler darf nur dann installiert werden, wenn die ermittelten Maße mit den Maßen der Tauchhülse aus den
nachfolgenden Tabellen übereinstimmen. Andernfalls muss die Anlage auf Direktmessung umgerüstet werden.
1.2.7 Plombierung / Kennzeichnung der Tauchhülse
Beschriften Sie das dem Wärmezähler beiliegende Tauchhülsenschild mit einem wasserfesten Stift mit der
ermittelten Bezeichnung. Bringen Sie dieses Schild zusammen mit der Plombierung des Fühlers an der Tauchhülse
an.
Beim Einbau der Temperatursensoren in Bestandstauchhülsen muss eine Tauchhülsenduldung vorliegen. In den
folgenden Tabellen sind alle Tauchhülsen, für die eine Duldung für diese Zähler vorliegt, aufgeführt. Alle anderen,
hier nicht aufgeführten Tauchhülsen dürfen nicht bedient werden.
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Stand: 2020_09_16
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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