Niemals schädliche Stoffe in die Anlage einleiten, die zu Personenschädigungen führen
können, das Gewässer verunreinigen sowie die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträch-
tigen.
Hierzu zählen insbesondere:
Abwasser, das mineralische Öle und Fette enthält
■
Schwermetalle, z. B. Zink, Blei, Cadmium, Nickel, Chrom
■
Aggressive Stoffe, z. B. Säuren (Rohrreinigungsmittel mit einem ph-Wert unter 4),
■
Laugen und Salze
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Spül- und Waschmittel in überdosierten Mengen
■
bzw. solche, die zu unverhältnismäßig großer Schaumbildung führen
Feuergefährliche oder explosive Stoffe, z. B. Benzin, Benzol, Öl, Phenole, lösungsmit-
■
telhaltige Lacke, Spiritus
Feste Stoffe, z. B. Küchenabfälle, Glas, Sand, Asche, Faserstoffe, Kunstharze, Teer,
■
Pappe, Textilien, Fette (Öle), Farbreste
Flüssige Stoffe, die erhärten können, z. B. Gips, Zement, Kalk
■
Biozide, z. B. Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
■
Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltung, z. B. Jauche, Gülle, Mist
■
Zu Ihrer Sicherheit
9/ 80