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Soweit Gesetzlich Zulässig Wird Jede Weitergehende; Warenzeichen - FANATEC SPEEDSTER 3 FORCESHOCK Bedienungsanleitung

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7.2.7 Nichteinhaltung der örtlichen Sicherheitsstandards
und/oder
7.2.8 die Folgen eines Fremdeingriffs oder auf eine nicht
autorisierte Öffnung des Gerätes einschließlich jeglicher
Veränderungs-, Anpassung- und / oder Adaptionsmaß-
nahmen (auch bei fachmännischer Ausführung) zurück-
zuführen sind.
7.3
Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum, an dem der Endkunde
das Produkt erworben hat und beschränkt sich, soweit
damit nicht weitergehende gesetzliche Gewährleistungs-
ansprüche auf Grund einer unterschiedlichen nationalen
Gesetzeslage eingeschränkt werden, ausschließlich auf die
Rechte nach Abschnitt 7.3.2.
7.3.1 Voraussetzung der Garantieleistung ist die frachtfreie
Einsendung des fehlerhaften Produktes innerhalb der
Garantiefrist zusammen mit dem Originalkaufbeleg, der
das Kaufdatum sowie den Firmenstempel oder den
Firmenaufdruck des erstverkaufenden Händlers enthalten
muss.
7.3.2 Die Garantie erstreckt sich nach Wahl der ENDOR AG
entweder auf eine kostenlose Reparatur oder den
Austausch von Teilen des Gerätes oder den Austausch
des Gerätes insgesamt.
7.3.3 Für nicht von der Garantie umfasste bzw. nach Ab-
schnitt 7.2.1 – 7.2.8 von der Garantieleistung aus-
geschlossenen Mängel sind die Reparaturmöglichkeiten
über den lokalen Kundendienst bzw. den örtlichen
Händler zu erfragen.
7.4
Soweit gesetzlich zulässig wird jede weitergehende
Haftung mit Ausnahme wegen Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, gleich aus welcher Anspruchsgrundlage für
sämtliche unmittelbaren oder mittelbare Schäden und
Folgeschäden ausgeschlossen.
7.4.1 Dies betrifft insbesondere Schäden an anderen Sachen,
Personenschäden, Datenverlusten sowie Vermögens-
schäden wie entgangenem Gewinn sowie Transport-
schäden im Zusammenhang von Rücksendungen an die
ENDOR AG.
7.4.2 Soweit in einigen Ländern oder Landesteilen Haftungs-
beschränkungen gem. Abschnitt 7.4 und 7.4.1 gesetz-
lich nicht zulässig oder wirksam sind, sollen die
Einschränkungen jedenfalls soweit gelten, als überhaupt
Haftungsausschlüsse nach der jeweiligen nationalen
Gesetzes- oder Rechtslage vereinbart werden können.
7.5
Bitte füllen Sie die beigelegte, frankierte Kunden-
registrierungskarte aus, und schicken Sie diese an uns
zurück.

8.0 Warenzeichen

„DUALSHOCK", „PlayStation" und „PS one" sind eingetragene
Warenzeichen der Sony Computer Entertainment Inc.
„Fanatec", „Speedster" und „Endor" sind eingetragene
Warenzeichen der ENDOR
®
32
AG/Deutschland.
Entworfen und entwickelt
ENDOR AG/Deutschland

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