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Atag XL75W Montageanleitung Und Wartungsübersicht Seite 3

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise
Allgemeine Bestimmungen
Vorgesehene Verwendung
Normen und Vorschriften
Allgemeine Bestimmungen
Das vorliegende Dokument enthält
wichtige Informationen in Bezug auf
die Sicherheit und Zuverlässigkeit der
Anlage sowie die Inbetriebnahme und
den Betrieb des Heizkessels ATAG
XLW. Alle beschriebenen Tätigkeiten
dürfen ausschließlich von autorisierten
Technikern durchgeführt werden.
Es dürfen nur OEM-Teile des
Heizkesselherstellers verwendet
werden. Anderenfalls verfällt ein
etwaiger Gewährleistungsanspruch..
Vorgesehene Verwendung
Der ATAG XLW ist ein modulierender
Gas-Brennwertkessel, der an der
Wand installiert wird und mit einem
Keramikflächenbrenner geliefert wird.
Die maximale Sollwerttemperatur des
Heizkessels beträgt 90 °C.
Normen und Vorschriften
Während der Installation und des
Betriebs des ATAG XLW Heizkessels
müssen alle maßgebenden Normen
(europäische und nationale)
eingehalten werden:
-
Lokale Bauvorschriften im
Hinblick auf die Installation
von Heizungsanlagen und
Abgasabzugssystemen.
-
Vorschriften für den Anschluss an
das Stromversorgungsnetz.
-
Vorschriften des lokalen
Gasversorgungsunternehmens.
-
Normen und Vorschriften in Bezug
auf Sicherheitseinrichtungen für
Heizanlagen.
-
Zusätzliche lokale Gesetze/
Vorschriften, die für die
Installation und den Betrieb von
Heizungsanlagen gelten.
-
Siehe Kapitel „Inbetriebnahme",
für jene Vorschriften, die
für die Heizwasser- und
Warmwasserqualität gelten.
Der ATAG XLW Heizkessel verfügt
über die CE-Kennzeichnung
und entspricht den folgenden
Europäischen Richtlinien und
Normen:
-
92/42/EWG
Richtlinie über Wirkungsgrade von
Heizkesseln
-
2016/426/EU
Vorschrift über Gasgeräte
-
2014/35/EU
Niederspannungsrichtlinie
-
2014/30/EU
EMV-Richtlinie
-
DIN EN 15502-1
Heizkessel für gasförmige
Brennstoffe - Teil 1: Allgemeine
Anforderungen und Prüfungen
-
DIN EN 15502-2
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe
- Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und
Heizkessel der Bauarten B2, B3 und
B5 mit einer Nennwärmebelastung
nicht größer als 1 000 kW
-
DIN EN 55014-1 (2011) EMV -
Anforderungen an Haushaltsgeräte,
Elektrowerkzeuge und
ähnliche Elektrogeräte – Teil 1:
Störaussendungen
-
DIN EN 55014-2 (2008) EMV -
Anforderungen an Haushaltsgeräte,
Elektrowerkzeuge und ähnliche
Elektrogeräte – Teil 2: Störfestigkeit
- Produktfamiliennorm
-
DIN EN 61000-3-2 (2013)
Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV) - Teil 3-2:
Grenzwerte - Grenzwerte für
Oberschwingungsströme (Geräte-
Eingangsstrom <= 16 A je Leiter)
-
DIN EN 61000-3-3 (2014)
Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV) - Teil
3-3: Grenzwerte - Begrenzung
von Spannungsänderungen,
Spannungsschwankungen und Flicker
in öffentlichen Niederspannungs-
Versorgungsnetzen für Geräte
mit einem Bemessungsstrom
<= 16 A je Leiter, die keiner
Sonderanschlussbedingung
unterliegen.
-
DIN EN 60335-1 (2011) Sicherheit
elektrischer Geräte für den
Hausgebrauch und ähnliche
Zwecke – Teil 1: Allgemeine
Anforderungen
-
DIN EN 60335-2-102 (2006/
A1-2010) Sicherheit elektrischer
Geräte für den Hausgebrauch
und ähnliche Zwecke - Teil 1:
Besondere Anforderungen für Gas-,
Öl- und Festbrennstoffgeräte mit
elektrischen Anschlüssen.
Es ist notwendig, dass die derzeit
gültigen lokalen Normen eingehalten
werden.
IGEM Dokumente
-
IGE/UP/1&1A - IGE/UP/2 -
IGE/UP/10
Andere Richtlinien
-
ICOM - BSRIA Dokumente
BG29/2012
-
BG50/2013 - CIBSE Richtlinien
(B1, C, F)
-
HSE - INDG 436
-
RAL - UZ 61 / DIN 4702-8
-
EnEV - Energieeinsparverordnung
-
TRGI (DVGW G600) - Technische
Regeln für Gasinstallationen
-
ATV DVWK-A251 - Kondensate aus
Brennwertkesseln
-
TRF - Technische Regeln Flüssiggas
-
DVGW
Ein unsachgemäßer Betrieb kann
zu Schäden an den Heizkessel- und
Anlagenkomponenten führen und
eventuell Gefahren verursachen.
Nur Personen mit entsprechenden
Kenntnissen und Qualifikationen
dürfen Einstellungen am Heizkessel
und der zugehörigen Ausrüstung
vornehmen.
Das Gerät darf nicht von Kindern
oder Personen mit eingeschränkten
körperlichen, geistigen oder
sensorischen Fähigkeiten oder
mit unzureichender Erfahrung
und unzureichenden Kenntnissen
benutzt werden, es sei denn, sie
werden beaufsichtigt oder haben
entsprechende Anweisungen erhalten.
Es muss sichergestellt werden, dass
Kinder nicht mit den Geräten spielen
können.
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