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Bedien- Und Überwachungseinheit - Wölfle SBL30 Comfort Betriebsanleitung

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5 BEDIEN- UND ÜBERWACHUNGSEINHEIT
Die Betriebsbereitschaft der Schutzbelüftungsanlage wird durch nachfolgend beschriebene Elemente
überwacht, diese sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Bedien- und Überwachungs-einheit muss
sich im Sichtbereich des Fahrers befinden.
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Über den Gebläseschalter (1) wird die Anlage (Schutzbelüftungsanlage und Umluftfiltergerät) in Betrieb
genommen. In der Stellung 0 ist die Anlage nicht in Betrieb, die Frischluftversorgung ist dann nicht
gewährleistet. – Warnhinweis beachten!
Die Drehzahl des Gebläses, in der Schutzbelüftungsanlage und somit der Kabinenüberdruck, kann in zwei
Stufen (Gebläsestufe 2, 3) erhöht werden. Dazu muss der Gebläseschalter (1) im Uhrzeigersinn gedreht
werden. Umgekehrt lässt sich die Luftmenge bzw. der Kabinendruck durch Reduzierung der Gebläsestufe
auch entsprechend senken.
Der Kabinendruck wird über 8 LEDs (4) überwacht. Ist ein zulässiger Kabinendruck erreicht, dann leuchtet
mindestens eine grüne LED. Ist der maximal zulässige Kabinendruck erreicht, leuchten 6 grüne LEDs. Wird
der zulässige Kabinendruck über- oder unterschritten, dann leuchtet 1 LED rot. Gleichzeitig wird akustisch
ein zu hoher oder ein zu niedriger Kabinendruck signalisiert.
Fällt im Betrieb mit der Gebläsestufe 3 der Innendruck unter den vorgeschriebenen Wert
von 100 Pa (optische und akustische Warnung), muss der Fahrer sofort die Fluchtmaske
aufziehen und wenn möglich, mit der Maschine das gefährdete Gebiet verlassen. Es
besteht die Gefahr, dass kontaminierte Luft in die Kabine eindringt.
Ab der Gebläsestufe 1 reinigt das Umluftfiltergerät die Kabinenluft mit einer konstanten Gebläsedrehzahl.
In der Gebläsestufe 3 ist der Luftstrom über die Schutzbelüftungsanlage am höchsten. Im Neuzustand der
Filterelemente kann der zulässige Überdruck in der Kabine überschritten werden.
Wird der Gebläseschalter (1) gegen den Uhrzeigersinn gedreht, reduziert sich die Luftmenge und somit
der Kabinenüberdruck.
Im Umluftfiltergerät muss zur Kabinenluftfilterung ein Filterelement (Klasse H13) eingelegt sein. Leuchtet
die LED (2) grün, dann ist ein Filterelement eingelegt. Leuchtet die grüne LED nicht, kann die Kabinenluft
bei eingeschalteter Schutzbelüftungsanlage nur ungefiltert umgewälzt werden. Die Kabinenluft wird nicht
gereinigt. Die Anlage arbeitet nicht entsprechend der DGUV-Information 201-004 (BGI 581).
In der Schutzbelüftungsanlage sind alternativ zwei Hauptfiltervarianten möglich. Ist kein Hauptfilter ein-
gelegt, leuchtet keine der beiden LEDs (3). Über das Vorfiltergehäuse können bei eingelegtem Vorfilter
Stäube aus der Luft gefiltert werden. Ist kein Vorfilter eingelegt, werden aus der Luft lediglich grobe Staub-
partikel ausgeschieden. Die Anlage arbeitet nicht entsprechend der DGUV-Information 201-004 (BGI 581).
Bedienteil der SBL30 Comfort
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