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Mounting Solutions AS 2.1 TRAPEZBLECH KURZSCHIENE Bedienungsanleitung Seite 14

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GARANTIE / PRODUKTHAFTUNG (AUSSCHLUSS)
Die in dieser Anleitung enthaltenen Hinweise zur Dimensionierung sind lediglich Hinweise
aus der Praxis. Verbindliche Montagegestellstatiken können mit dem Programm MOUN-
TING SOLUTIONS Solar.Pro.Tool erstellt werden.
Als Installationsbetrieb sind Sie für die korrekte Ausführung der Montage verantwortlich.
Die MOUNTING SOLUTIONS PV Systems GmbH haftet nicht für die in kaufmännischen
Anlagenangeboten enthaltenen Dimensionierungshinweise.
Als Installationsbetrieb sind Sie verantwortlich für die mechanische Haltbarkeit der mon-
tierten Schnittstellenverbindungen an der Gebäudehülle, insbesondere auch für deren
Dichtigkeit. Die Bauteile der MOUNTING SOLUTIONS PV Systems GmbH sind dafür nach
den zu erwartenden Belastungen und dem gültigen Stand der Technik ausgelegt. Dazu
müssen Sie im Rahmen der Anfrage/Bestellung an die MOUNTING SOLUTIONS PV Sys-
tems GmbH alle allgemeinen technischen Rahmenbedingungen im Projekterfassungsbo-
gen (Angaben zur Tragkonstruktion, Schneelastzone, Gebäudehöhen, Windlasten usw.)
schriftlich angeben.
Die MOUNTING SOLUTIONS PV Systems GmbH haftet nicht bei unsachgemäßer Handha-
bung der verbauten Teile.
Die Nutzung in Nähe zum Meer wird auf Grund der Korrosionsgefahr ausgeschlossen.
Bei sachgemäßer Handhabung, Dimensionierung gemäß den statischen Rahmenbedin-
gungen und normalen Umwelt- und Umgebungsbedingungen gewährt die MOUNTING
SOLUTIONS PV Systems GmbH eine 2-jährige Produktgarantie auf Lebensdauer und Halt-
barkeit der Gestellsysteme. Dies gilt im Rahmen der allgemein vorherrschenden Wetter-
und Umweltbedingungen.
Material- und Verarbeitungsgarantie: Die MOUNTING SOLUTIONS PV Systems GmbH gibt
auf die verwendeten Materialen eine Material- und Verarbeitungsgarantie von 10 Jahren.
Nähere Informationen entnehmen Sie den gesonderten Garantiebestimmungen.
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HINWEISE ZUR ELEKTRISCHEN INSTALLATION
Alle elektrischen Arbeiten dürfen Sie nur ausführen, wenn Sie eine Elektrofachkraft sind.
Maßgeblich sind hierbei die geltenden DIN-Normen, VDE-Vorschriften, VDEW-Richtlinien,
VDN-Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der örtlichen Elektri-
zitätsversorgungsunternehmen (EVU).
+
DIN VDE 0100 (Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V)
+
VDEW-Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugeranlagen mit dem Nieder-
spannungsnetz des EVU
+
VDI 6012 Richtlinie für dezentrale Energiesysteme in Gebäuden: Photovoltaik
+
Merkblatt zur VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
+
VDN-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
+
DIN/VDE-Bestimmungen, DIN/VDE 0100 „Errichten von Starkstromanlagen mit
Netzspannungen bis 1000 V", insbesondere VDE 0100 Teil 410 „Schutz gegen direk-
tes und indirektes Berühren" (Gleichspannungen > 120 V, < 1000 V Gleichspannung)
und die „Unfallverhütungsvorschrift der gewerblichen Berufsgenossenschaften"
VBG4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
+
DIN VDE 0100-540 Auswahl und Errichtung – Erdung, Schutzleiter und Potential-
ausgleichsleiter
+
VDE 0185 Errichtung einer Blitzschutzanlage und VDS 2010

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