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Sicherheitseinrichtungen - Langer & Laumann Schindler QKS11 Umbauanleitung

Türmaschine
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3.3 Sicherheitseinrichtungen

Alle Sicherheitsvorschriften, die in EN81 aufgeführt sind, müssen auch nach dem Umbau mit der neuen
Türmaschine eingehalten werden.
Bei einer teleskopierenden Aufzugstür ist darauf zu achten, dass die Türflügel über eine Türverriegelung
verfügen.
Auszug aus EN81-1:
Kap 8.10 Fahrkorb-Schiebetüren mit mehreren mechanisch miteinander verbundenen Türblättern
8.10.1 Bei Fahrkorb-Schiebetüren mit mehreren, unmittelbar mechanisch miteinander verbundenen Türblät-
tern, ist es zulässig,
die Einrichtung nach 8.9.2
a)
1. entweder nur an einem Türblatt (dem schnellsten bei Teleskoptüren)
2. oder am Türantrieb, sofern die Verbindung zwischen dem Antriebsteil und den Türblättern form-
schlüssig ist,
anzubringen und
b) im Fall und den Bedingungen nach 11.2.1 c nur ein Türblatt zu verriegeln, wenn diese eine Verriege-
lung bei Teleskoptüren das Öffnen der anderen Türblätter durch Ineinandergreifen in der Schließstel-
lung verhindert
Bei Anbringung und Inbetriebnahme der Türmaschine an/auf einer Aufzugskabine ist darauf zu achten, dass
das zulässige Gesamtgewicht der Aufzugskabine bei maximaler Nennlast nicht überschritten wird.
Bei einem Not-Halt bzw. Not-Aus des Aufzugs muss gewährleistet sein, dass das Türsteuergerät TSG keine
unbeabsichtigten, gefährlichen oder unkontrollierten Türbewegungen macht.
Die simulierten Endschalter für „Tür Auf", „Tür Geschlossen" und „Tür Blockiert" der Steuerung des Tür- und
Schwertantriebs dürfen nicht als sicherheitsrelevante Endschalter eingesetzt werden.
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