RATIOLINE Plus
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Gewährleistung
5.1
Gewährleistung
Für Einzelheiten zur Gewährleistung ist Ihre Heizungsfach-
kraft zuständig.
HINWEIS! (Öl-Brenner)
-
Eine rußfreie und totale Verbrennung kann
ohne den Zusatz von Verbrennungsverbes-
serern erreicht werden.
-
Gegen den Einsatz von aschefreien Heizöl-
zusätzen (Additiven) – wie z.B. Fließverbes-
serer – bestehen keine Einwände.
-
Bei Verwendung von aschebildenden Heiz-
ölzusätzen (Additiven) kann der Gewähr-
leistungsanspruch entfallen.
5.1.1
Ersatzteile
HINWEIS!
Bei Austausch nur Original-Ersatzteile von
INTERCAL verwenden: Einige Komponenten
sind speziell für INTERCAL-Geräte ausgelegt
und gefertigt.
5.1.2
Haftungsbeschränkung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Anleitung wurden un-
ter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschrif-
ten, dem Stand der Technik sowie unserer langjährigen
Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die Intercal übernimmt keine Haftung für Schäden wenn:
- diese Betriebsanleitung sowie etwaige weitere Produkt-
unterlagen nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder die Fabrikationsnummer oder sonstige
Produktkennziffern entfernt oder unkenntlich gemacht
wurden oder
- Schäden vorliegen, die auf Korrosion durch Kriechstrom
oder Halogene in der Verbrennungsluft zurückzuführen
sind oder
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
- nicht zugelassene Betriebsmittel Brennstoffsorten oder
ungeeignete Brennereinstellungen verwendet wurden
oder
- Schäden vorliegen, die infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung
des Liefergegenstandes, mangelhafter Bauarbeiten, un-
geeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu-
ßerer Einflüsse entstanden sind.
Gewährleistung
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