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Einregulierung Des Anzeigeflüssigkeitsstandes; Betrieb; Betriebsüberwachung (Siehe Skizze Kapitel 6) - Igema G Montage- Und Betriebsanleitung

Fernanzeiger
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8.4 Einregulierung des Anzeigeflüssigkeitsstandes
Die Einregulierung des Anzeigeflüssigkeitsstandes erfolgt während des Kesselbetriebes bei
mittlerem Wasserstand. Durch kurzzeitiges wiederholtes Öffnen der Regulierschraube (r)
wird so viel Anzeigeflüssigkeit an der Ablassöffnung (q) abgelassen, bis die Anzeige mit dem
Wasserspiegel des Direkt-Wasserstandsanzeiger übereinstimmt. Bei größerer Abweichung
ist die Nachregulierung stufenweise, das heißt mit kleinen Pausen, durchzuführen.
Die abzulassende Anzeigeflüssigkeit ist in einem Behälter unter Berücksichtigung der
Sicherheitsratschläge des Arbeitsstoffes „Anzeigeflüssigkeit" aufzufangen. Die
Kennzeichnung des Arbeitsstoffes ist auf dem Behälter ersichtlich.
Wenn infolge eines Irrtums zu viel Flüssigkeit abgelassen oder zu wenig
eingefüllt wurde, wie unter Punkt 8.3 vorgehen.
Gefahr
9.

Betrieb

9.1 Betriebsüberwachung (siehe Skizze Kapitel 6)
In regelmäßigen Abständen ist der Anzeigeflüssigkeitsstand mit dem Wasserstand des
Direkt-Wasserstandsanzeiger zu vergleichen.
Bei Nicht-Übereinstimmung können folgende Ursachen vorliegen:
Anzeigerventil (h) und (j) nicht geöffnet.
Anzeigerventil (h) und nachfolgend (j) öffnen.
Hauptabsperrventile (c) und (g) nicht geöffnet.
Eventuell geöffnete Anzeigerventile (h, j) schließen. Öffnen der Ventile in folgender
Reihenfolge c, g, h und j.
Kondensator (b) nicht ausreichend heiß; keine Kondensatbildung.
Entlüftungsstopfen (a) eine Umdrehung vorsichtig lösen, Kondensator (b) entlüften.
Entlüftungsstopfen wieder dicht verschließen.
Bedienungsfehler bei der Einhaltung der Reihenfolge des Öffnens der Ventile.
Ablassen der Anzeigeflüssigkeit entsprechend Punkt 8.2. Nachfolgende Maßnahmen
entsprechend Punkt 8.2 / 8.3.
Flüssigkeitstand vergleichsweise zu hoch.
Einregulierung nach Punkt 8.3 vornehmen.
Die Ventile c, g, h und j sind in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit zu überprüfen und
gegebenenfalls ist die Stopfbuchsenpackung nachzuziehen.
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