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Hinweise Zur Lasersicherheit; Aufstellen Des Gerätes; Laserschutzbeauftragter S; Anzeige Bei Der Zuständigen Gewerbeaufsicht S - MediaLas Tweety 50 G Bedienungsanleitung

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Tweety Moving Head Laser Projektor

5. Hinweise zur Lasersicherheit

5.1 Aufstellen des Gerätes
Wie jedes Lasergerät in Europa unterliegt auch der Tweety in allen
Variationen den Vorschriften der VDE 0837 (EN 60825-1) sowie der BGV B2. In
diesen Schriften wird klar definiert, wie ein Laserschutzbereich
auszuführen ist. Wir können hier nur Empfehlungen aussprechen, da wir nicht
wissen können, in welchem Umfang und in welcher Umgebung der Tweety bei
Ihnen montiert ist.
Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass die Montage des Gerätes über Kopf
des Publikums in einer Mindesthöhe von ca. 2,70m erfolgt oder, wenn dies
nicht eingehalten werden kann oder soll, in einem Mindestabstand zum
Publikum. Dieser sollte ca. 6m beim Modell 50G, ca. 12m beim Modell 100G
und ca. 18m beim Modell 150G betragen. Dies kann speziell im Bühnenbereich
der Fall sein. Erfolgt lediglich eine Aufprojektion auf eine Wand oder
Leinwand oder eine Projektion oberhalb des Publikum, müssen diese Abstände
nicht eingehalten werden.
Montieren Sie den Moving Head stets stabil und fest fixiert an einer Truss,
einer Wand, einer Decke oder auf einer Bühne. Es darf unter keinen
Umständen ein Umkippen oder eine Verlagerung des Gerätes entstehen können.
Speziell beim Aufbau auf Bühnen achten Sie bitte darauf, dass eventuelle
Darsteller, Musiker oder Tänzer nicht in den Strahl blicken, wenn diese zu
nahe am Gerät sind. GGf. muss während dieser Zeit der Strahl ausgeschaltet
werden.
Hängt das Gerät an einer Truss, so sollte unbedingt ein Fangseil zusätzlich
angebracht werden, um den Moving Head vor unbeabsichtigten Abstürzen zu
bewahren und eventuelle darunter stehende Personen vor einer Kopfverletzung
zu schützen. Eventuelle Verletzungen dieser Art liegen nicht im Umfang der
Garantie.
5.2 Laserschutzbeauftragter
"Ein Laserschutzbeauftragter ist eine Person, die das Fachwissen hat, Gefährdungen durch
Laser abzuschätzen und zu beherrschen, sowie die Verantwortung für die Überwachung der
Schutzmaßnahmen gegen Lasergefährdung trägt. "
Nach oben genannten Vorschriften muss in jedem Falle beim Betrieb eines
Lasers ein Laserschutzbeauftragter bestellt und anwesend sein. Dieser muss
Kenntnisse technischer und rechtlicher Natur vorweisen können, um seine
Funktion auszuüben. Informieren Sie sich bitte bei MediaLas über
Aufbauseminare hierzu.
5.3 Anzeige bei der zuständigen Gewerbeaufsicht
Wird ein Laser der Klasse 3b oder 4 in der Öffentlichkeit in Betrieb
genommen, so besteht vor der Inbetriebnahme eine Anzeigepflicht gegenüber
den zuständigen Behörden, in diesem Fall der lokalen Gewerbeaufsicht.
Hierzu können Sie das beiliegende Formular ausfüllen, mit Ihren
persönlichen Daten versehen und dem zuständigen Amt zufaxen oder senden.
Bitte beachten Sie, dass das Amt möglicherweise auf eine Abnahme durch
einen TÜV-Beamten oder öffentlich bestellten Sachverständigen besteht.
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Tweety 100gTweety 200g

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