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OPEn-SOURCE-lIZEnZ

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
Das Kopieren und Verbreiten der besagten Kopien ist uneingeschränkt erlaubt, Veränderungen jedoch nicht.
Die meisten Softwarelizenzen verbieten das Verbreiten und Andern von Software. Im Gegensatz dazu ermöglicht die
GNU General Public License, freie Software zu verbreiten und zu modifizieren, so dass die Software allen Nutzern kos-
tenfrei zur Verfügung steht. Diese General Public License gilt für die meisten Software-Werke von Free Software
Foundation sowie für alle weiteren Programme, denen diese Software zugrunde liegt. (Einige andere Software-
Programme von Free Software Foundation werden stattdessen durch die GNU Lesser General Public License abge-
deckt.) Diese stehen Ihnen ebenfalls zur Software-Entwicklung zur Verfügung.
Der Begriff „freie Software" bezieht sich auf die Verteilungsfreiheit, nicht auf den Preis. Unsere General Public
Licenses stellen sicher, dass Sie Kopien der freien Software verbreiten und auf Wunsch berechnen dürfen, dass Sie
den Quellcode erhalten oder Zugriff darauf haben, dass Sie die Software modifzieren oder Teile daraus für neue
Programme verwenden dürfen und dass Ihnen all dies bekannt ist.
Um Ihre Rechte zu schützen, gibt es Beschränkungen, die die Verweigerung oder eine Abtretungsaufforderung dieser
Rechte durch Dritte unterbinden. Diese Beschränkungen legen Ihnen einige Verpflichtungen im Hinblick auf die
Verteilung von Software-Kopien oder Modifikationen auf.
Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms gratis oder gegen eine Gebühr verbreiten, müssen Sie den
Empfängern sämtliche Ihrer Rechte ebenfalls gewähren. Stellen Sie sicher, dass sie ebenfalls den Quellcode erhalten
oder darauf Zugriff haben. Zeigen Sie ihnen diese Nutzungsbedingungen und weisen Sie sie auf ihre Rechte hin.
Wir schützen Ihre Rechte auf zwei Arten: (1) Urheberrecht an der Software und (2) diese Lizenz, die Sie rechtmäßig
dazu ermächtigt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.
Zu unserem Schutz und zum Schutz aller Autoren möchten wir sicherstellen, dass allgemein bekannt ist, dass für
diese freie Software keine Garantieleistungen bestehen. Wenn die Software durch einen Dritten modifiziert und verbrei-
tet wird, ist unbedingt darauf hinzuweisen, dass es sich bei der erhaltenen Software nicht um das Originalwerk handelt,
um im Falle von durch Dritte verursachten Problemen den Ruf des Original-Autoren zu schützen.
Jedes freie Software-Programm wird stets von Software-Patenten bedroht. Wir möchten vermeiden, dass Verteiler
eines freien Programms eigene Patentlizenzen und somit das Urheberrecht an diesem Programm erhalten. Aus diesem
Grund sind alle Patente zur uneingeschränkten freien Verwendung einzutragen oder gar nicht erst einzureichen.
Die genauen Bedingungen zur Vervielfältigung, Verbreitung und Modifikation finden Sie nachstehend.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
BEDINGUNGEN ZUR VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND MODIFIKATION
0. Diese Lizenz bezieht sich auf alle Programme oder andere Werke, die laut Hinweis des Copyright-Inhabers gemäß
der General Public License verteilt werden dürfen. Der nachfolgende Begriff „Programm" bezieht sich auf solche
Programme oder Werke und der Begriff „auf dem Programm basierende Werke" beschreibt das Programm oder daraus
abgeleitete Werke unter dem Urheberrechtsgesetz, d. h. ein Werk, dem das Programm oder Teile davon zugrunde liegt,
entweder wortwörtlich oder modifiziert und/oder in eine andere Sprache übersetzt. (Nachfolgend umfasst der Begriff
„Modifikationen" sämtliche Übersetzungen.) „Sie" bezeichnet sämtliche Lizenznehmer.
Andere Vorgänge als Kopieren, Verbreiten und Modifizieren werden durch diese Lizenz nicht abgedeckt. Das
Programm kann uneingeschränkt ausgeführt werden und die Ergebnisse unterliegen nur der Lizenz, wenn es sich
dabei um ein auf dem Programm basierendes Werk handelt (unabhängig davon, ob das Programm zu ihrer
Entwicklung ausgeführt wurde). Ob dies zutrifft, hängt von der Funktionsweise des Programms ab.
GnU GEnERal PUBlIC lICEnSE
Version 2, Juni 1991
Präambel
137

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