Kindersicherung: Internetnutzung regulieren
Inhalte filtern
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten
kann mit Hilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende
Filtermöglichkeiten:
•
•
Netzwerkanwendungen sperren
Sie können Netzwerkanwendungen auflisten, deren Ausfüh-
ren Sie verbieten möchten. Sie können zum Beispiel das Aus-
führen von Filesharing-Programmen sperren.
Kindersicherung einrichten
Werksseitig ist in der FRITZ!Box 7240 die uneingeschränkte
Internetnutzung voreingestellt.
Kindersicherung für Netzwerkgeräte und Windows-Benutzer
•
FRITZ!Box 7240
HTTPS-Abfragen verbieten: HTTPS wird beispielsweise
für den Aufruf von Facebook und Gmail und beim Online-
Banking verwendet.
Internetseiten mit der Whitelist erlauben oder Internet-
seiten mit der Blacklist sperren:
–
Internetseiten erlauben (Whitelist): In einer Liste tra-
gen Sie die Internetseiten ein, deren Aufruf erlaubt
sein soll. Andere Internetseiten können nicht aufge-
rufen werden.
–
Internetseiten sperren (Blacklist): In einer Liste tra-
gen Sie die Internetseiten ein, deren Aufruf gesperrt
sein soll. In die Liste kann das BPjM-Modul integriert
werden, eine von der Bundesprüfstelle für jugendge-
fährdende Medien herausgegebene Liste von Inter-
netseiten mit jugendgefährdenden Inhalten. Keine
Internetseite, die in der Blacklist aufgeführt ist, kann
aufgerufen werden. Auch nicht über die IP-Adresse.
Die Kindersicherung wird für Computer und andere Netz-
werkgeräte einzeln aktiviert und eingerichtet. Die Kin-
dersicherung für Netzwerkgeräte ist unabhängig vom Be-
triebssystem.
69