Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantiebestimmungen Export - Rapid MT190 1643 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Garantiebestimmungen Export

C Garantiebestimmungen Export
Garantiebestimmungen / Export
A. Garantie allgemein
1. RAPID gewährt die Garantie grundsätzlich nur dann, wenn
das vom Käufer, bei der Inbetriebnahme, vollständig
ausgefüllte
Übergabedokument
Produkten
ohne
Garantiegesuch ein Rechnungsbeleg beizulegen.
2. Bedingung für die Anerkennung irgendwelcher Garantiean-
sprüche durch RAPID ist die sofortige Meldung des
Mangels an RAPID. Im Übrigen gelten für Mängelrügen die
Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
3. RAPID verpflichtet sich, Teile, die nachweisbar infolge
schlechter
Materialien,
mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar ge-
worden sind, kostenlos auszubessern oder zu ersetzen.
4. Der Käufer ist gehalten, Störungen und Mängel, für welche
er Garantie beansprucht, ausschliesslich bei RAPID bzw.
ihren Agenten beheben zu lassen. RAPID trägt nur die
Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz der
schadhaften Teile entstehen. Wird die Reparatur der
schadhaften Teile nicht in den Werkstätten von RAPID
ausgeführt, vergütet RAPID pro Arbeitsstunde den Betrag
gemäss den jeweils gültigen Richtsätzen. Die Berechnung
der für die Reparaturentschädigung massgeblichen Zeit
erfolgt nach den Richtzeiten von RAPID und von
Drittlieferanten.
a) Für Fahrzeiten, Km Entschädigungen, Transportkosten,
Versand- und Zollspesen usw. werden keine Vergütungen
ausgerichtet.
5. Ausgeschlossen sind auch weitere Ansprüche gegenüber
RAPID, insbesondere auf Ersatz von Maschinen und
Geräten, auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags.
6. Der Käufer ist nicht berechtigt, im Falle von Garantie-
ansprüchen seine Zahlungen zurückzuhalten.
7. Eine Garantie von RAPID besteht nicht:
a) Bei Schäden, die durch unkundige Wartung, unkundige
Reparaturen, falsche Handhabung, übermässige Bean-
spruchung, Missachtung von Betriebsvorschriften oder
Unfälle entstehen.
b) Wenn andere als durch RAPID vorgeschriebene Schmier-
mittel verwendet werden.
c) Bei Schäden an Produkten, an denen ohne schriftliche
Zustimmung
von
wurden.
d) Bei Schäden an Produkten, an denen der Verwender ohne
schriftliche Zustimmung von RAPID Reparaturen oder
Änderungen vorgenommen hat.
e) Wenn der Besteller im Schadenfall nicht geeignete Mass-
nahmen getroffen hat, um die Schadenhöhe in Grenzen zu
halten.
f) Bei Verschleiss durch normalen Gebrauch, bei Verschleiss-
teilen.
Alle Rechte vorbehalten
58
retourniert
wird.
Übergabedokument
ist
dem
fehlerhafter
Konstruktion
oder
RAPID
Änderungen
vorgenommen
Anbaugerät Multi-Twister
g) Wenn An- und Aufbaugeräte verwendet werden, die
durch RAPID für die entsprechende Verwendung nicht
Bei
schriftlich freigegeben wurden ( Betriebsanleitung ).
h) Wenn andere als Original-Ersatzteile verwendet wurden.
8. Für Fremdfabrikate übernimmt RAPID die Gewähr
lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des
Drittlieferanten.
9. Die Garantiezeit beträgt, wenn nicht ausdrücklich etwas
anderes festgelegt wird, 12 Kalendermonate. Sie
beginnt
mit
dem
Tag
Endverbraucher. Auf jeden Fall endigt sie 18 Monate
nach Lieferung ab Werk.
B. Garantieabwicklung
Im einzelnen Garantiefall sind für die Abwicklung folgende
Bedingungen zu erfüllen:
1. Das Übergabedokument muss ausgefüllt im Besitze
RAPID sein.
2. Das Garantiegesuch muss sofort, spätestens jedoch
innert 30 Tagen nach erfolgter Reparatur eingereicht
werden. Später eintreffende Garantiegesuche werden
von RAPID nur ausnahmsweise und nach freiem
Ermessen berücksichtigt.
3. Das Garantiegesuch ist vollständig auszufüllen. Unvoll-
ständige Garantiegesuch können von RAPID nicht aner-
kannt werden und werden dem Absender zurückgesandt.
4. Sämtliche defekten Teile sind bis zum definitiven
Entscheid
des
Garantiegesuches
aufzubewahren.
5. Wird der Garantiefall von RAPID anerkannt, erhält der
Antragsteller eine Gutschrift.
a) Für die ersetzten Teile.
b) Für die aufgewendete Arbeitszeit gemäss Richtzeiten
oder Erfahrungswerten von RAPID und Drittlieferanten.
Aufwendungen unter einer vollen Arbeitsstunde werden
nur bei Kleingeräten vergütet.
6. Die Gutschrift für die ersetzten Teile basiert auf den im
Zeitpunkt
der
Gutschrift
abzüglich des üblichen Rabattes.
7. Handelt
es
sich
um
Fremdprodukte,
wird
weitergeleitet. Nach Entscheid desselben wird dem
Antragsteller die entsprechende Gutschrift durch RAPID
erteilt.
8. Rückfragen über eingereichte Garantiegesuche sind nur
während 12 Monaten möglich.
Killwangen, Januar 2012
der
Ablieferung
an
den
von
RAPID
gültigen
Verkaufspreisen
ein
Garantiegesuch
für
dieses
an
den
Hersteller
18.05.2019

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Mt220 1644

Inhaltsverzeichnis