Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Develop Into 350 Kurzanleitung Seite 23

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Willkommen
8. Warenzeichen müssen in Übereinstimmung mit der akzeptierten
Warenzeichennutzung, einschließlich der Nennung des Namens des
Warenzeicheninhabers, verwendet werden. Warenzeichen dürfen nur zur
Kennzeichnung von mit der Software erzeugten Druckausgaben benutzt
werden. Eine derartige Nutzung von Warenzeichen bedeutet nicht, dass
Sie Eigentumsrechte an dem jeweiligen Warenzeichen erhalten.
9. Sie dürfen Versionen oder Kopien der Software, die der Lizenznehmer
nicht nutzt, oder von Software, die sich auf nicht genutzten Medien
befindet, nicht vermieten, in Unterlizenz vergeben, verleihen oder
übertragen, außer als Bestandteil der dauerhaften Übertragung der
gesamten Software, so wie oben beschrieben.
10. IN KEINEM FALL HAFTET DEVELOP GMBH ODER SEIN LIZENZGEBER
FÜR FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN,
STRAFSCHADENSERSATZ ODER SONDERSCHÄDEN,
EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER
EINSPARUNGEN, AUCH WENN DEVELOP GMBH AUF DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, ODER
FÜR HAFTUNGSANSPRÜCHE VON DRITTEN. DEVELOP GMBH ODER
SEIN LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG IN
BEZUG AUF DIE SOFTWARE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, UND OHNE EINSCHRÄNKUNG,
IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGER
QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, TITEL UND
NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. IN EINIGEN LÄNDERN
ODER RECHTSSYSTEMEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE
EINSCHRÄNKUNG IN BEZUG AUF ZUFALLS-, FOLGE- ODER
SONDERSCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBEN
GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE
NICHT GELTEN.
11. Hinweis für öffentliche Endabnehmer: Die Software ist ein "kommerzieller
Gegenstand" gemäß der Definition dieses Begriffs in 48 C.F.R.2.101,
bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller
Computersoftwaredokumentation" entsprechend dem Gebrauch dieser
Begriffe in 48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212
und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 erwerben alle öffentlichen
Endabnehmer in den USA die Software nur mit den dort aufgeführten
Rechten.
12. Sie erklären, dass Sie die Software nicht in einer Form exportieren
werden, die eine Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften in Bezug
auf die Exportkontrolle der betreffenden Länder darstellt.
ineo 250/350 (Phase 2.5)
1
1-11

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Ineo 350

Inhaltsverzeichnis